Hallo,
was ist besser? Ein gemeinsames GiroKonto auf
a.) Kurt UND Ellie Meyer…
oder
b.) Kurt ODER Ellie Meyer …
zu eröffnen? Welche VT (bzw. NT) ergeben sich bei a.) bzw. b) für die Kto.-Inhaber bzw. die Bank?
Hallo,
was ist besser? Ein gemeinsames GiroKonto auf
a.) Kurt UND Ellie Meyer…
oder
b.) Kurt ODER Ellie Meyer …
zu eröffnen? Welche VT (bzw. NT) ergeben sich bei a.) bzw. b) für die Kto.-Inhaber bzw. die Bank?
Bei einem „oder“ Konto kann jeder der Kontoinhaber einzeln verfügen, bei einem „und“ Konto immer nur beide zusammen.
In der Regel macht ein „und“ Konto für Ehepaare keinen Sinn.
Gruss Roland
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Hallo,
und DANKE für die prompte Antwort!
)
Bei einem „oder“ Konto kann jeder der Kontoinhaber einzeln
verfügen, bei einem „und“ Konto immer nur beide zusammen.
Hmm. … und wie sieht das jeweils mit der Haftung aus? … also mal angenommen, Kurt nimmt einen Kredit auf - seine Holde unterschreibt mit. Haften dann bei „und“ beide + bei „oder“? ??
und noch ne andere Frage:
Kann ein (bestehender) Kredit einfach so von der BANK aufgestockt werden oder müssen das (bei „und“) beide Eheleute veranlassen oder reicht es, wenn das einer angibt (bei „oder“?)
Danke nochmal für re.
wir leben doch nicht mehr im mittelalter–natürlich sollte jeder sein eigenes konto haben!!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo nochmal,
Bei einem „oder“ Konto kann jeder der Kontoinhaber einzeln
verfügen, bei einem „und“ Konto immer nur beide zusammen.
Sorry, ich hatte mich dumm ausgedrückt. Nochmal …
angenommen, das Ehepaar (Gütergemeinschaft) würde zusammen einen ERSTEN Kredit aufnehmen, den auch beide unterschreiben. Dann haften hierfür auch beide Ehepartner, weil sie beide unterschrieben haben, richtig?
?Kann die Bank (von sich aus) oder der Ehemann diesen Kredit einfach immer wieder aufstocken - ohne dass die Frau informiert wird (und sie deshalb auch nicht unterschreibt)?
?Haftet die Frau dann auch für die aufgestockten Kredite? …im Falle eines „und“-Ktos genauso wie „oder“-Kto.?
Angenommen, nur der Mann würde (mit seiner Unterschrift) einen Kredit aufnehmen…
?Haftet er dann alleine oder auch die Frau, obwohl sie nicht unterschrieben hat? und
? Kann die Frau haftbar gemacht werden, wenn ihr Mann in Zahlungsverzug kommt?
DANKE vorab für eure Informationen!!
Freundliche Grüße
Hallo nochmal,
angenommen, das Ehepaar (Gütergemeinschaft) würde zusammen
einen ERSTEN Kredit aufnehmen, den auch beide unterschreiben.
Dann haften hierfür auch beide Ehepartner, weil sie beide
unterschrieben haben, richtig?
Stümmt
?Kann die Bank (von sich aus) oder der Ehemann diesen Kredit
einfach immer wieder aufstocken - ohne dass die Frau
informiert wird (und sie deshalb auch nicht unterschreibt)?
Das wär ja übel :-/
Ein Vertrag entsteht durch einen gemeinsamen Willen aller Vertragspartner. Also hier Bank - Kurt - wie-hieß-die-Frau-nochmal?
Also müssen zur Änderung bzw. Aufhebung des Vertrages auch alle gemeinsam den gleichen Willen bekunden.
?Haftet die Frau dann auch für die aufgestockten Kredite? …im
Falle eines „und“-Ktos genauso wie „oder“-Kto.?
Geht ja nicht, da der Vertrag ohne ihre Zustimmung nicht geändert werden kann. Hat sie natürlich ihre Unterschrift unter die Änderung gesetzt, hat sie Pech.
Angenommen, nur der Mann würde (mit seiner Unterschrift) einen
Kredit aufnehmen…
?Haftet er dann alleine oder auch die Frau, obwohl sie nicht
unterschrieben hat? und
Wenn nur er einen Kredit aufnimmt, haftet auch nur er.
? Kann die Frau haftbar gemacht werden, wenn ihr Mann in
Zahlungsverzug kommt?
Wenn sie unterschrieben hat, ja. Dann ist sie ja Vertragspartner.
DANKE vorab für eure Informationen!!
Freundliche Grüße
Hallo,
Sorry, ich hatte mich dumm ausgedrückt. Nochmal …
angenommen, das Ehepaar (Gütergemeinschaft) würde zusammen
einen ERSTEN Kredit aufnehmen, den auch beide unterschreiben.
Dann haften hierfür auch beide Ehepartner, weil sie beide
unterschrieben haben, richtig?
Richtig. Wobei es hier meines Wissens nach vollkomen ohne Bedeutung ist, ob die Kreditnehmer miteinander verheiratet sind und welcher Güterstand vereinbart ist. Es handelt sich hier einfach nur um zwei Kreditnehmer
?Kann die Bank (von sich aus) oder der Ehemann diesen Kredit
einfach immer wieder aufstocken - ohne dass die Frau
informiert wird (und sie deshalb auch nicht unterschreibt)?
Bin kein Jurist. Aber aus der Erfahrung heraus muß jede Vertragsänderung von allen Vertragspartnern abgezeichnet werden. Anders kann dies beim Dispo sein, weil dieser wohl sowas wie eine „freiwillige“ einseitige Leistung der Bank ist.
?Haftet die Frau dann auch für die aufgestockten Kredite? …im
Falle eines „und“-Ktos genauso wie „oder“-Kto.?
Das Verfügungsrecht über das Konto kann eigentlich nur bei Dispos zum tragen kommen? Normale Kredite werden i.d.R auf ein Konto ausgezahlt.
Hier spielt die Verfügungsregelung aus meiner Sicht keine Rolle. Wenn beide unterschrieben haben, dass jeder einzeln verfügen kann, dann stehen beide für das gerade, was auf dem Konto geschieht. Wird dann das konto überzogen, sind auch beide Kontoinhaber für die Rückführung zuständig.
Angenommen, nur der Mann würde (mit seiner Unterschrift) einen
Kredit aufnehmen…
?Haftet er dann alleine oder auch die Frau, obwohl sie nicht
unterschrieben hat? und? Kann die Frau haftbar gemacht werden, wenn ihr Mann in
Zahlungsverzug kommt?
In dem von Dir beschreibenen Fall gibt es nur einen Kreditnehmer. Da geht es aus meiner Sicht die Bank nichts an, mit wem der Kreditnehmer verheiratet ist.
Sollte es aber dann zu Pfändungen und ggf. Privatinsolvenz beim Kreditnehmer kommen, weiß ich nicht, inwieweit eine Abgrenzung der Besitztümer innerhalb der Gütergemeinschaft machbar ist.
Das wird dann sehr kompliziert. Damit solltest Du Dich an einen Anwalt oder wenigstens an eine Verbraucherzentrale / Schuldnerberatung wenden.
DANKE vorab für eure Informationen!!
Freundliche Grüße
Grüße zurück
Hallo,
was ist besser? Ein gemeinsames GiroKonto auf
a.) Kurt UND Ellie Meyer…
oder
b.) Kurt ODER Ellie Meyer …
zu eröffnen? Welche VT (bzw. NT) ergeben sich bei a.) bzw. b)
für die Kto.-Inhaber bzw. die Bank?
bei einem Und-Konto gibt es keine Maestrokarte, das sollte als Nachteil reichen. Was diese Haftungsgeschichte angeht: Für einen Festkredit haften die Kreditnehmer, für den Sollsaldo auf einem laufenden Konto haften die Kontoinhaber gesamtschuldnerisch (also so, als wären sie der einzige Schuldner), aber: untereinander gibt es natürlich den Anspruch, das, was unberechtigterweise ausgegeben wurde, wieder zurückzufordern. Will sagen: Jeder darf nur sein Geld ausgeben oder was ihm überlassen wurde. Alles, was darüber hinausgeht, ist im Ernstfall wieder herauszurücken.
Gruß
Christian
hi
wir leben doch nicht mehr im mittelalter–natürlich sollte
jeder sein eigenes konto haben!!
was spricht gegen ein ZUSÄTZLICHES gemeinsames ?
Z.B. um laufende Kosten (Miete, Ratenzahlungen, Versicherungen, Urlaub etc.) davon bezahlen zu können ? … dann hat jeder sein eigenes (!) Konto und trotzdem auch ein gemeinsames von dem eben gemeinsame Kosten bestritten werden …
das entspannt die eine oder andere Beziehung ungemein
Gruß H.
P.S. im Mittelalter sah es mit den Rechten der Frauen noch düster aus ;o) speziell was Girokonten anging
Hallo,
?Kann die Bank (von sich aus) oder der Ehemann diesen Kredit
einfach immer wieder aufstocken - ohne dass die Frau
informiert wird (und sie deshalb auch nicht unterschreibt)?Das wär ja übel :-/
Ein Vertrag entsteht durch einen gemeinsamen Willen aller
Vertragspartner. Also müssen zur Änderung bzw. Aufhebung des
Vertrages auch alle gemeinsam den gleichen Willen bekunden.
Davon bin ich auch ausgegangen; auch der Bank-SB hatte es so erklärt - … aber die Erfahrungen sind leider anders. Bank geht davon aus, dass wir eh vh sind und … ändert einfach stetig.
?Haftet die Frau dann auch für die aufgestockten Kredite? …im
Falle eines „und“-Ktos genauso wie „oder“-Kto.?Geht ja nicht, da der Vertrag ohne ihre Zustimmung nicht
geändert werden kann. Hat sie natürlich ihre Unterschrift
unter die Änderung gesetzt, hat sie Pech.
Tja - stockt die Bank leider ohne meine Unterschrift auf. … liegt’s wahrscheinl am „und“-Kto.?
DANKE für re.
Grüße
Was ist es denn für ein Kredit?
Ist es ein Dispo? Der wird ganz gern mal vom Einkommen bestimmt.
Und wenn Sie diesen nicht mehr wollen, wandeln Sie ihn eben in einen Ratenkredit um, zahlen den ab und dann schmeißen Sie den Dispo eben ganz raus.
angenommen, das Ehepaar (Gütergemeinschaft) würde zusammen
einen ERSTEN Kredit aufnehmen, den auch beide unterschreiben.
Dann haften hierfür auch beide Ehepartner, weil sie beide
unterschrieben haben, richtig?
Nach meinem dafürhalten ist die Frage der Haftung, sofern keine Gütertrennung vereinbart wurde, völlig unerheblich. Das ist ja gerade der Sinn dabei, dass nämlich jeder Ehepartner alleine auch Verträge abschließen darf, die aus dem gemeinschaftlichen Vermögen zu begleichen sind (es gibt allerdings einige Ausnahmen). Also: Egal ob „UND“ oder „ODER“ - Konto, bei Gütergemeinschaft haftet der Ehepartner immer mit.
?Kann die Bank (von sich aus) oder der Ehemann diesen Kredit
einfach immer wieder aufstocken - ohne dass die Frau
informiert wird (und sie deshalb auch nicht unterschreibt)?
Die Frage war ja nach einem Girokonto, oder? Auf einem Girokonto wird ein Kontokorrentkredit (oder auch Dispo) zur Verfügung gestellt, in der regel ohne eine feste Laufzeit. Es ist durchaus Gang und gebe, dass die Bank den Dispo von sich aus aufstockt um den Liquiditätsrahmen des Kunden zu erhöhen. Sollte das nicht gewünscht sein, reicht bei einem „ODER“-Konto der Widerspruch eines Kontoinhabers, bei einem „UND“-Konto ist es eigentlich egal, da ja immer beide einer Kontoverfügung (und damit die Inanspruchnahme des erhöhten Kredites" zustimmen müssen.
?Haftet die Frau dann auch für die aufgestockten Kredite? …im
Falle eines „und“-Ktos genauso wie „oder“-Kto.?
Bei Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft bis auf wenige Ausnahmen:JA (Hierzu evtl. nochmal einen Juristen befragen)
Angenommen, nur der Mann würde (mit seiner Unterschrift) einen
Kredit aufnehmen…
?Haftet er dann alleine oder auch die Frau, obwohl sie nicht
unterschrieben hat? und? Kann die Frau haftbar gemacht werden, wenn ihr Mann in
Zahlungsverzug kommt?
Siehe oben: Hat nichts mit dem Konto zu tun sondern ist eine juristische Frage.
DANKE vorab für eure Informationen!!
Freundliche Grüße
Was ist es denn für ein Kredit?
Ist es ein Dispo?
Nein, kein Dispo; … ein ganz normaler KREDIT, den die Bank (nur mit Einverständnis des Ehemanns) stetig aufstockt.
… sorry, but für mich ist das alles auch sehr undurchsichtig und und mir ist schon lange mulmig, … blos ne ausreichende Antwort auf meine Fragen bekomm ich weder von Manne noch vom SB der Bank 
…Der wird ganz gern mal vom Einkommen bestimmt.
Und wenn Sie diesen nicht mehr wollen, wandeln Sie ihn eben in
einen Ratenkredit um, zahlen den ab und dann schmeißen Sie den
Dispo eben ganz raus.
Aber wohin wenden, wenn die ALLE so „geheim“ tun?
Danke für die Tipps und für re.