Bäume auf Privatgrundstück an Bundesfernstraße bearbeiten

Moin allerseits, Bäume die auf privatem Grund stehen, aber Überhang über eine Bundesfernstraße/ Autobahn haben, sind durch wen zu bearbeiten? Nimmt die Gemeinde den Rüchschnitt zur Straße hin vor oder muss das durch private Eigentümer erfolgen?

Hallo!

Wetten, die zuständige Stelle ( die nicht die Gemeinde ist ! :smile: ) hätte sich längst an den Grundeigentümer gewandt, wenn es so wäre dass der freischneiden müsste ?

MfG
duck313

Hallo,
es geht hier um die Verkehrssicherungspflicht. Diese ist zwar in Deutschland nicht gesetzlich definiert, wird jedoch aus der Schadensersatzpflicht (§ 823 BGB) abgeleitet. Mithin ist ein Rückschnitt von Bäumen, die den Verkehr auf öffentlichen Straßen gefährden, schon aus Eigeninteresse des Eigentümers, auf dessen Grundstück die Bäume stehen, geboten, da dieser bei durch die Bäume verursachten Schäden (etwa durch herabgefallene Äste) schadensersatzpflichtig ist. Ggf. kann sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung in Betracht kommen.

Wenn der Träger der Straße (je nach Widmung Gemeinde, Kreis, Landes- oder Bundesstraßenverwaltung) eine Verkehrsgefährdung durch Bäume in Privatbesitz feststellt, muss er den Eigentümer auffordern, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und dazu eine Frist setzen. Folgt der Eigentümer der Aufforderung nicht, wird der Träger der Straße die erforderlichen Maßnahmen im Wege der Ersatzvornahme durchführen - in aller Regel durch Beauftragung einer Fachfirma. Die Rechnung geht dann selbstredend an den Eigentümer der Bäume.

Freundliche Grüße,
Ralf

Danke euch beiden. Verkehrssicherungspflicht ist klar. Aber auf einer Autobahn habe ich noch nie jemanden an seinen Bäumen zippeln gesehen. Das müsste ja ständig passieren. Daher meine Frage, wie das auf Autobahnen geregelt ist, wenn auf einem Privatgrundstück stehende Bäume überhängen.

Tatsächlich? Also - ich persönlich habe auf deutschen Autobahnen noch nie überhängende Bäume gesehen.
Autobahnen haben in aller Regel so breite Begleitstreifen (die ebenfalls im Eigentum der Bundesstraßenverwaltung stehen und von der Autobahnmeisterei gepflegt werden), dass Bäume auf Privatgrundstücken für ein solches Szenario gar nicht nahe genug an der Fahrbahn wachsen können.

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Danke Euch!