Bäume des Nachbarn stutzen/entfernen?

Folgender Sachverhalt: Auf dem Nachbargrundstück, unmittelbar an der Grundstücksgrenze, etwa 50-60 cm vom Zaun entfernt, stehen große, min. etwa 10 m hohe, Tannen. Die produzieren natürlich eine Menge Schatten, zumal die Äste natürlich auch recht weit auf unser Grundstück ragen. Der Rasen in dieser Ecke wächst auch nur noch Lückenhaft und alles mögliche wie Nadeln und kleine Tannenzapfen findet sich dann bei uns im Pool wieder. Mit Genemigung des Nachbarn habe ich letztes Jahr mal die Äste wo ich mit der Leiter rankam gestutzt. Aber alles über 4 m Höhe war nicht mehr erreichbar. Es stehen in dieser Ecke 7 Tannen auf etwa 6 qm, also auch noch super eng beisammen. Jetzt gibt es bei uns in NRW ja Mindestabstände von Bäumen zur Grundstücksgrenze, aber auch einen Bestandsschutz nach 5 Jahren. Da sind wir drüber. Durchmesser der Bäume max. etwa 20 cm. Dass ich die Entfernung der überhängenden Äste verlangen kann weiß ich. Da Der Besitzer aber nicht vor Ort wohnt, den kenne ich kaum, auf dem Grundstück steht ein Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen, wollte ich mal nachfragen was ich genau alles verlangen kann, heißt, wenn eine Möglichkeit besteht die Bäume zu kappen, auszudünne o. ä. würde ich von dieser gerne gebrauch machen. Versteht mich nicht falsch, aber die Menge und Höhe der Bäume so nah am Zaun, ist schon ätzend, zumal in den 4 Jahren wo wir hier wohnen noch nie irgendwas an ihnen zurückgeschnitten wurde.

Hallo Dave77,
ja das sind bekannte und auch häufig aufkommende Probleme… in NRW gilt das Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW)unter Abschnitt XI Grenzabstände von Pflanzen steht an sich alles Wissenswerte. Wegen der Fällbarkeit der Bäume würde ich mal bei der Gemeinde/Stadt nachfragen, ob es eine Baumschutzsatzung gibt… darin wären Vorgaben über eventuelle Baumstärken usw. dargelegt. Zum Eigentümer des Miethauses gelangt man über das Grundbuchamt im Amtsgericht oder über das Katasteramt. Wenn das keine ausreichende Anschrift bringt, eventeulle das Steueramt bei der Gemeinde befragen oder einen der Mieter ansprechen und mal nachfragen, an wen er seine Miete zahlt. Der Vermieter als Eigentümer ist für alles weitere, was die Bäume angeht der richtige Ansprechpartner.
Ich denke mal, dass da sicherlich eine Lösung herbeigeführt werden kann - wenn nicht, hilft nur der Weg über die Gerichte…leider.
Also viel Erfolg
Willy1301

Hallo Dave77,

die Vorschriften hierzu sind vermutlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Am besten wendest Du Dich zunächst einmal an das Grünflächenamt o.ä. der Gemeinde oder Stadt in der Du wohnst. Vielleicht kann man dort Deine Frage direkt beantworten oder Dir zumindest die entsprechend Rechtsgrundlage nennen.

Viele Grüße

Wolfgang

Nachbarschaftsrecht ist nicht mein Ding und ist ohnehin Landes- und Gemeinderecht. In jedem Fall empfiehlt sich, im persönl. Gespräch Regelung zu versuchen !!
MfG
H.G.

Hallo!
Da kann ich dir nicht weiterhelfen, da musst Du Dich in jedem Falle an die örtlichen Bestimmungen halten!
Gruß, Eberhard

Sorry! Scheint mir ehr ne Rechtsfrage als ne Baumfrage.
Gruß, Bert