Mein Nachbar will, dass ich meine Bäume entferne oder auch schneide. Frage : Dürfen 40 Jahre alte Bäume einach gefällt werden, die an der Grenze zum Nachbarn stehen?
Es sind: Eiben, Birken, Tannenbäume, Kastanienbäume,
Walnussbäume .
Der Grund hierfür ist:
Die Bäume nehmen zuviel Licht ein.
Alles vermost.
Es ist ein Firmengebäude, was direkt an meiner Grenze liegt.
Mein Grundstück ist 40 ar groß.
Wie verhalte ich mich? Was muss ich beachten?
Liebe Renate,
die Bäume müssen nicht entfernt bzw. gefällt werden. Da diese schon 40 Jahre alt sind haben diese einen gewissen Schutz. Und auch weil diese schon viele Jahre an diesem Ort sind ist das eine Art " Gewohnheitsrecht" für die Bäume dort zu sein. Sie können jedoch die Bäume schneiden bzw. scneiden lassen und damit dem Nachbar entgegenkommen. Dies sollte jedoch fachgerecht gemacht werden zu gunsten dem Habitus der jeweiligen Bäume. Das wirkt sich dann auch auf die Vermosung aus, wenn die Bäume geschnitten werden damit mehr Licht in die Bäume einfällt. Einfach die Bäume entfernen, weil die Firma (nachbar) das sagt ist nicht zulässig. Wenn du möchtest kannst ja ein paar Bilder machen und mir zumailen an berwolf(add)hotmail.de dann kann ich mir ein besseres Bild machen.
herzliche Grüße Bertam (Baumchirurg)
Hallo,
Ich bin fit im Bäume schneiden, kann aber bei juristischen Fragen nicht weiterhelfen. Ich weiß aber, daß es Grenzabstände gibt die eingehalten werden müßen.
MfG Roger
Liebe Frau Hild,
das ist ein diffiziles Thema!
Zunächst gilt es die genaue Gesetzeslage zu kennen.
Ich empfehle einen Kontakt zur Stadtverwaltung, Stadtgärtner etc.
Wie weit v.d. Grundstücksgrenze stehen die Bäume. Falls mind. 2 m Abstand eingehalten sind müssten Sie möglicherweise gar nichts tun - ausser sie wollen in Frieden mit dem Nachbarn leben.
Bäume beschneiden/auslichten kann man immer, allerdings werden Sie da Hilfe brauchen wegen der Höhe der Äste.
Außerdem benötigen Sie ab einem gewissen Stammumfang eine Genehmigung der Stadt, sonst dürfen Sie nicht fällen.
Also bitte setzten Sie sich mit ihrer Stadtverwaltung in Verbindung.
Viel Erfolg wünscht
Maria
Hallo!
Einfach so verlangen, dass die Bäume verschwinden, geht nicht!
Erst einmal gibt es von Land zu Land unterschiedliche Regelungen für die notwendigen Grenzabstände. In Niedersachsen müssen beispielsweise Bäume, die größer als 5m werden 8m von der Grundst.Grenze gepflanzt werden. Am besten bei der örtlichen Gemeinde erkundigen!
Dann gibt es auch noch das Gewohnheitsrecht. Und wenn da Bäume schon immer gestanden haben, dann kann keiner mit einmal die Fällung verlangen. Jedenfalls nicht, wenn keine Gefahr von den Bäumen ausgeht.
Das Thema mit dem Laub ist schon längst höchstrichterlich entschieden worden - damit muss jeder leben!
Wenn Ihr Nachbar massiv wird, würde ich gleich einen Anwalt zur Hilfe holen.
Vielleicht hilft ja auch der nachbarschaftliche Hinweis, dass wir 2011 haben, unsere Artenvielfalt zum Teufel geht, die CO²-Konzentration in der Atmosphäre noch nie so hoch wie in den letzten 600.000 Jahr war.
Und jeder Baum - insbesondere alte Bäume - hilft mit, hier einbißchen entgegen zuwirken.
Gruß
Andreas Koop