Bäume fällen

Muss der Mieter eines Einfamilienhauses mit Garten die Kosten für das Fällen von Bäumen (schief wachsend, krank, Gefahr von Astbruch) zahlen oder ist dies Sache des Hausbesitzers? Gartenpflege ist im Mietvertrag erwähnt, aber was ist mit altem Baumbestand, der bereits bei Einzug vorhanden war? In einem Mietshaus werden die Kosten dafür auf alle Mieter umgelegt - und im Einfamilienhaus?
Wer weiss Grundsätzliches?
Gruß Gabi

Hallo Gabi,

das geht m. E. weit über Gartenpflege hinaus und betrifft die
Verkehrssicherungspflicht des Grundstückinhabers, mithin des Vermieters. Er muss
dafür sorgen, dass vom Grundstück, seiner bebauung und sonstigen Einrichtung
keine Gefahr ausgeht - weder für Passanten noch für Bewohner.
Daher muss er das behördlich angeordnete Fällen von Bäumen auf seinem Grundstück
natürlich selber bezahlen - der Mieter kann in keiner Weise dafür verantwortlich
gemacht werden.
Ciao
Bolo2L

Danke Bolo2L
Ok - falls nun aber keine behördliche Anordnung vorliegt, denn die müsste ja auch zunächst angefordert werden, sondern nur Meinungen von Firmen für Baumpflege? Diese Firmen möchten natürlich den Auftrag haben und sagen verständlicherweise ungern, der Baum kann stehen bleiben. Kann der Mieter so ein Gutachten zur Verkehrssicherungspflicht einholen? Kostet sicher auch wieder Geld?
Gibt es vielleicht irgendwelche Grundsatzurteile?
Nochmals Danke im Vorraus
Gruß G.

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Hallo,

es geht nicht um eine behördliche Anordnung, sondern darum, dass der
Grundstückseigner alle Gefahren abzuwenden hat, die von seinem Grundstück
ausgehen (könnten) - egal, ob er selbst das erkennt oder ob ihn erst eine Behörde
drauf hinweist. Das hat mit dem Mieter nix zu tun. Nur der Eigentümer muss dafür
bezahlen. Um solche Kosten berappen zu können, bekommt er ja seine Miete - das
ist kein Reingewinn! Nur solche Kosten sind umlegbar, von denen der Mieter auch
was hat, weil er den nutzen daraus zieht: Müllentsorgung, Liftbetrieb,
Treppenhausreinigung usw., Betriebskosten eben.
„Grundsatzurteile“ gibt es sicher nicht, aber es würde mich wundern, wenn ein
Gericht hier solche Kosten jemals dem Mieter aufgebrummt hätte.
Gruß
Bolo2L

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