Bäume fällen?

Auf einem Baugrundstück stehen 4 alte Buchen. Diese sind geschützt. 2 davon stehen ungünstig, um das Grundstück zu bebauen. Die Kooperation mit dem Forstamt der Stadt hält sich in Grenzen.

Diese Bäume behindert nicht nur den Bau, sondern stellen auch eine Gefahr für das Haus, die Anwohner und parkende Autos dar.

Das Risiko möchte ich nicht tragen, aber die Stadt gibt bisher keine Fällgenehmigung.

Hat jemand Vorschläge oder Ideen wie man eine Fällgenehmigung für die 2 Bäume bekommt? Hilft ein Rechtsanwalt?

DP => Ämter und Behörden
owT

Gruß

Stefan

Hallo,

Auf einem Baugrundstück stehen 4 alte Buchen.

schön.

Diese sind
geschützt.

Gut!

Die Kooperation mit dem Forstamt der Stadt hält sich
in Grenzen.

Deiner Meinung nach.

Diese Bäume behindert nicht nur den Bau, sondern stellen auch
eine Gefahr für das Haus, die Anwohner und parkende Autos dar.

Behauptest Du.
Die Bäume stehen wahrscheinlich schon viele Jahrzehnte ohne einen Menschen auf dem Gewissen zu haben.

Das Risiko möchte ich nicht tragen, aber die Stadt gibt bisher
keine Fällgenehmigung.

Und dabei bleibt es hoffentlich.

Hat jemand Vorschläge oder Ideen wie man eine Fällgenehmigung
für die 2 Bäume bekommt? Hilft ein Rechtsanwalt?

Da wollen wir mal hoffen, daß sich dafür hier niemand findet.

Gandalf

Das kann ja sein, dass die Bäume schon lange stehen. Sie sind aber auch nicht mehr in Ordnung- aufgeplatzt, wenig Blätter, Totholz.

Es würde in jedem Falle eine ERSATZBEPFLANZUNG geben und es geht hier nicht darum in die Natur einzugreifen.

Deshalb - Kein Verständniss für die Antwort - Von solchen kann man gerne absehen. Man möchte hier einen Rat haben und nicht irgendwelche unpassenden Ego- Kommentare.

2 „Gefällt mir“

Hallo Bocachica,
der/die Betreffende könnte ein unabhängiges Gutachten zu den beiden Bäumen betreffs Zustand/Standfestigkeit/evtl. ausgehender Gefahren in Auftrag geben.

Wenn dann der Gutachter schriftlich zu der Aussage gelangt, dass die Bäume tot, nicht erhaltenswert, in ihrer Standfestigkeit stark beeinträchtigt sind und dadurch eine Gefahrensituation besteht, denke ich nicht, dass die zuständige Behörde sich den gutachterlich angeregten Maßnahmen widersetzt.

MfG BM

Hallo!

Deshalb - Kein Verständniss für die Antwort - Von solchen kann man
gerne absehen. Man möchte hier einen Rat haben und nicht irgendwelche
unpassenden Ego- Kommentare.

Das sind keine Ego-Kommentare, sondern auch aus m.S. die Realität. Wenn du schreibst [freies Zitat] „auf meinem Grundstück stehen 2 alte, geschützte Buchen, die mich am Bauen hindern“ bist DU derjenige, der auf dem Ego-Tripp ist. Die ganze Welt hat sich gegen dich verschworen, weil keiner bereit ist, dir die geschützten alten Bäume zu fällen. Selbst das Forstamt ist gegen dich!

Vielleicht solltest du dir dann ein anderes Grundstück suchen, wo die Natur vor DIR geschützt ist.

Gruß
Falke

Moin!

Deshalb - Kein Verständniss für die Antwort - Von solchen kann man
gerne absehen. Man möchte hier einen Rat haben und nicht irgendwelche
unpassenden Ego- Kommentare.

Diese wirst Du immer von einer gewissen Klientel erhalten, die selbst dieses Problem nicht hat bzw. es von anderen, z.B. Grundstücksvorbesitzern, gelöst bekommen haben.

Das sind keine Ego-Kommentare, sondern auch aus m.S. die
Realität. Wenn du schreibst [freies Zitat] „auf
meinem Grundstück stehen 2 alte, geschützte Buchen, die mich
am Bauen hindern“
bist DU derjenige, der auf dem
Ego-Tripp ist.

Naja, sein eigenes Grundstück bebauen zu wollen ist eigentlich erst seit ca. 50 Jahren ein Problem und das auch nur in ein paar ganz wenigen Ländern in Europa.
Sobald die Leute einen gewissen Lebensstandard erreicht haben, finden sie die Zeit, sich um Unsinn wie die Gartengestaltung des Nachbarn einzumischen.
Dieser wiederum hat jedoch die Möglichkeit, einige juristische Mittel zu nutzen, um sich gegen den deutschen Ökoterror zu wehren.
Ich würde den Gang zu einem Fachanwalt empfehlen, sollte ein Gutachten nicht fruchten.

Die ganze Welt hat sich gegen dich verschworen,
weil keiner bereit ist, dir die geschützten alten Bäume zu
fällen. Selbst das Forstamt ist gegen dich!

…was natürlich ein klares Indiz für die völlige Unrechtmäßigkeit des Begehrs der Baumfällung ist, nicht wahr…?

Vielleicht solltest du dir dann ein anderes Grundstück suchen,
wo die Natur vor DIR geschützt ist.

In D findet sich überall irgendein Spinner, der Bäume über Menschen stellt. Fliehen hilft da nix, man muss sich als vernünftiger Mensch wehren.
Bäume gehören zunächst einmal in den Wald.

Habe mal von einem, fiktiven, Fall gehört, in dem ein Grundstückseigentümer, ärgerlicherweise, irgendwann feststellen musste, dass zwei große Bäume auf seinem Grundstück fehlten. Er erstattete dann Anzeige gegen Unbekannt, obwohl ihn das nicht so sehr störte, denn die Bäume standen ohnehin seinem Bau im Wege. Man fand den Baumdieb jedoch nicht. Der Bau konnte dann aber zügig vonstatten gehen. Win-Win-Situation würde ich das nennen… :wink:

Gruß,
M.

1 „Gefällt mir“

Moin,

Das kann ja sein, dass die Bäume schon lange stehen. Sie sind
aber auch nicht mehr in Ordnung- aufgeplatzt, wenig Blätter,
Totholz.

dann wird ein Sachverständiger bzw. ein Mensch des Grünflächenamtes das vielleicht auch so sehen, aber Du schriebst
Zitat:
_Auf einem Baugrundstück stehen 4 alte Buchen. Diese sind geschützt _
Wenn im Baumkataster Deiner Gemeinde/Stadt diese Bäume als schützenswert geführt werden, hast Du als Privatperson so gut wie keine Chance, eine Fällgenehmigung zu kriegen.

Es würde in jedem Falle eine ERSATZBEPFLANZUNG geben und es
geht hier nicht darum in die Natur einzugreifen.

Eine Ersatzbepflanzung für vier alte Laubhölzer ist, wenn auch formaljuristisch ev. ok, ökologisch Makulatur.

Deshalb - Kein Verständniss für die Antwort - Von solchen
kann man gerne absehen. Man möchte hier einen Rat haben und
nicht irgendwelche unpassenden Ego- Kommentare.

Ich wollte nur aufzeigen, daß für aufgeführte, geschützte Bäume nur sehr schwer eine Fällgenehmigung zu kriegen ist.
Der Rat, sich eine anderes Grundstück zu suchen wurde schon gegeben und ist, je nach Gemeinde, die (weit) einfachere und auch günstigere Alternative.
Ersatzbepflanzungen kriegst Du z.B. auch nicht für lau und die Fläche dafür mußt Du auch erst mal nachweisen.

Gandalf

Moin Matthias,

Bäume gehören zunächst einmal in den Wald.

Jau! Und mein Auto fährt auch ohne Wald - oder?!

Habe mal von einem, fiktiven, Fall gehört, in dem ein
Grundstückseigentümer, ärgerlicherweise, irgendwann
feststellen musste, dass zwei große Bäume auf seinem
Grundstück fehlten.

Geil, die wurden von UFOs entführt?!
Mal im Ernst, für wie blöde hälst Du die Leute des Grünflächenamtes?
Hier in unserer Gemeinde gabs auch so einen Schlauberger, der das ‚Problem‘ so lösen wollte. Bei ihm wars eine Streuobstwiese.
Als die Bäume nach einer Nachtundnebelaktion gefällt dalagen und auch er Anzeige gegen Unbekannt stellte, kriegte er vom RP die Auflage, auf dem gleichen! Grundstück wieder Hochstämme zu pflanzen - nichts mit Baugenehmigung, obwohl ihm unserer Dorfhäuptling etwas anderes versprochen hat.

Eine Anzeige vonseiten des Grünflächenamtes kam auch noch und da er dumm genug war die Sache von Leuten machen zu lassen, die nicht die Klappe halten konnte, wurde es für ihn richtig teuer.
Betrug war einer der Anklagepunkte und er kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Mithin kein besonders guter Rat, den Du hier gibst!

Gandalf

2 „Gefällt mir“

Um das hier einfach auch nochmal klarzustellen.
Es ist ein Grundstück in einem vollbebauten Wohngebiet.

Es soll einfach ausgeschlossen werden, das etwas passiert- es stehen 5 Häuser um den Baum herum!

Man kann die Bebauung auch ohne die Fällung vornehmen, aber es würden die Wurzeln von den 2 Bäumen beschädigt werden.

Es ist nunmal ein Baugrundstück in einem Wohngebiet und so wurde das damals von der Stadt auch veräusert. Dann ist es doch wohl nicht zu verdenken, dass man als Besitzer ein Haus dadrauf bauen möchte!

Moin,

Es ist nunmal ein Baugrundstück in einem Wohngebiet und so
wurde das damals von der Stadt auch veräusert. Dann ist es
doch wohl nicht zu verdenken, dass man als Besitzer ein Haus
dadrauf bauen möchte!

aber die Bäume standen zum Zeitpunkt der Veräußérung schon auf dem Grundstück?!
Das kommt mir so vor wie die Leute, die sich neben unserem Werk ein Grundstück gekauft haben und kaum daß sie es hatten, erschrocken feststellten, (war sinngemäß so in der Klageschrift fomuliert), daß es ein Chemiewerk ist. Sie wollten qua Klage erreichen, daß nicht mehr produziert wird, weil ja schließlich Gift in die Luft geblasen wird.
Zum Glück hatte der Richter Menschenverstand!

Gandalf

Ja die standen dort schon. Wie gesagt, das Grundstück kann so bebaut werden. Die Gefahr aber, dass Menschen oder Gebäuden etwas passiert, ist bei den alten Bäumen, die schon angeschlagen sind, sehr hoch.

Gandalf: Danke für Deine zahlreichen Hinweise- Ich weiss jetzt bescheid

Ich würde mich weiterhin über Ratschläge freuen, die mich weiterbringen.

Man wendet sich hier an eine Seite, die „Wer weiss was“ heisst und nicht „wer ist dagegen“.

Moin,

Ja die standen dort schon. Wie gesagt, das Grundstück kann so
bebaut werden. Die Gefahr aber, dass Menschen oder Gebäuden
etwas passiert, ist bei den alten Bäumen, die schon
angeschlagen sind, sehr hoch.

Es gibt auch Spezialisten, die einen angeschlagenen Baum retten können. Mit einem geringen Maß an Willen ist auch ein Haus zu bauen, das das Vorhandensein eines Baumes würdigt und berücksichtigt.
Als Grundstückseigentümer bist du nicht nur nicht berechtigt geschützte Bäume zu fällen, sondern darüber hinaus auch verpflichtet die Bäume mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. So ein, von anderen angeregtes, Gutachten kann also zumindest finanziell nach hinten losgehen.

vnA

Hi,

es sei mir verziehen, daß ich den Advocatus Diaboli spiele, aber ich möchte nur darlegen, daß so was schwierig ist und ein (illegales) Umgehen von Vorschriften ziemlich teuer kommen kann, auch wenn (nicht nur hier) gerne argumentiert wird, so was sei eher ein Kavaliersdelikt.
Ist es mittlerweile häufig nicht mehr und wenn Du keine legale Möglichkeit kriegst, die Bäume zu fällen, hast Du zwei Möglichkeiten:

* Du arrangierst Dich mit den Bäumen und planst das Haus entsprechend
* Du suchst ein anderes Grundstück

Welche Möglichkeit die weniger aufwendige ist, kannst nur Du entscheiden.

Gandalf

Tach!

Bäume gehören zunächst einmal in den Wald.

Jau! Und mein Auto fährt auch ohne Wald - oder?!

Es fährt bestens, wenn die Bäume im Wald stehen, anstatt in meinem Garten, welcher sich wiederum 400m vom Wald entfernt befindet.

Habe mal von einem, fiktiven, Fall gehört, in dem ein
Grundstückseigentümer, ärgerlicherweise, irgendwann
feststellen musste, dass zwei große Bäume auf seinem
Grundstück fehlten.

Geil, die wurden von UFOs entführt?!

Wer weiß? Wen juckt´s?

Mal im Ernst, für wie blöde hälst Du die Leute des
Grünflächenamtes?

Es ging hier lediglich um die Rechtslage.
Wer dann was interpretiert, interessiert dabei nicht.

Hier in unserer Gemeinde gabs auch so einen Schlauberger, der
das ‚Problem‘ so lösen wollte. Bei ihm wars eine
Streuobstwiese.
Als die Bäume nach einer Nachtundnebelaktion gefällt dalagen
und auch er Anzeige gegen Unbekannt stellte, kriegte er vom RP
die Auflage, auf dem gleichen! Grundstück wieder Hochstämme zu
pflanzen - nichts mit Baugenehmigung, obwohl ihm unserer
Dorfhäuptling etwas anderes versprochen hat.

…was wiederum rechtlich zu überprüfen wäre.
Ich könnte mir vorstellen, dass hier die Frage der Finanzierung der Ersatzpflanzungen spannend wäre.

Eine Anzeige vonseiten des Grünflächenamtes kam auch noch und
da er dumm genug war die Sache von Leuten machen zu lassen,
die nicht die Klappe halten konnte, wurde es für ihn richtig
teuer.

Dumm.
Ich sprach ja auch von Diebstahl, nicht von dummen, illegalen handlungen der Eigentümer.

Betrug war einer der Anklagepunkte und er kam mit einer
Bewährungsstrafe davon.

Glaube ich nicht. Alles über eine Geldstrafe hätte ich in der nächsten Instanz verhandelt.

Mithin kein besonders guter Rat, den Du hier gibst!

Ich habe keinen Rat gegeben.

M.

Moin,

Ich sprach ja auch von Diebstahl, nicht von dummen, illegalen
handlungen der Eigentümer.

klar, zwei alte Buchen trägt man ja auch an der Uhrkette vom Grundstück, ohne daß es die Nachbarn in einem eng bebauten Gebiet mitkriegen!

Betrug war einer der Anklagepunkte und er kam mit einer
Bewährungsstrafe davon.

Glaube ich nicht. Alles über eine Geldstrafe hätte ich in der
nächsten Instanz verhandelt.

Sprach ich von einem erstinstanzlichen Urteil?

Mithin kein besonders guter Rat, den Du hier gibst!

Ich habe keinen Rat gegeben.

Selbstverständlich! Du hast schließlich die Brettbeschreibung gelesen :wink:

Gandalf

Moin!

Ich sprach ja auch von Diebstahl, nicht von dummen, illegalen
handlungen der Eigentümer.

klar, zwei alte Buchen trägt man ja auch an der Uhrkette vom
Grundstück, ohne daß es die Nachbarn in einem eng bebauten
Gebiet mitkriegen!

Das kann dem Eigentümer juristisch gesehen vollkommen egal sein.
Alles andere ist Interpretation und interessiert keinen.

Betrug war einer der Anklagepunkte und er kam mit einer
Bewährungsstrafe davon.

Glaube ich nicht. Alles über eine Geldstrafe hätte ich in der
nächsten Instanz verhandelt.

Sprach ich von einem erstinstanzlichen Urteil?

Das wird ja immer besser.
Bitte um das AZ.

Mithin kein besonders guter Rat, den Du hier gibst!

Ich habe keinen Rat gegeben.

Selbstverständlich! Du hast schließlich die Brettbeschreibung
gelesen :wink:

So ist es.
M.

Hi

Ich würde mich weiterhin über Ratschläge freuen, die mich
weiterbringen.

Wie schon im Ämterbrett geschrieben:

/t/faellgenehmigung-fuer-baeume-auf-baugrundstueck/4…

Baumgutachter holen, Gutachten erstellen lassen, ob die Bäume tatsächlich eine Gefahr darstellen und dann weitersehen.

Gruß
Edith

MOD: Artikel geschlossen
Diskussion - Off-Topic