Bäume fällen

Hallo,
ich hab folgende frage, wer kann mir dabei Helfen?
Ein Vermieter vermietet ein Haus mit Garten, in diesem Garten stehen 2 Bäume. Im Mietvertrag wurde festgelegt " Die Gartenpflege obliegt dem Mieter auf eigene Kosten".Nun möchte der Mieter dein einen Baum komplett fällen und den anderen sehr stark zurückschneiden, da im Herbst die Blätter in die Dachrine fallen würden. Die Dachrinne die gemeint ist ist ca 5 Meter lang und in einer höhe von 2,5 Meter, also gut mit einer Leiter zu erreichen, zum anderen fallen kaum Blätter in die Dachrinne, das weiss der Mieter da er selbst schon in dem Objekt gewohnt hatt. Die 10 Blätter die da im Jahr reinfallen kann man gerne ignorieren, da ist bisher noch nie etwas passiert. Wie ist hier die Rechtslage, darf der Mieter die Bäume fällen bzw stark zurückschneiden, und darf der Vermieter dies verbieten?

Vielen dank für eure Antworten

Gruß

Hallo.

Ja, der Vermieter darf dieses Vorgehen unterbinden. Der Mieter, der Bäume fällt oder sehr stark zurückschneidet, macht sich schadensersatzpflichtig. In einem Fall wurden beispielsweise 40.000 Euro Schadensersatz wegen des geringeren Grundstückswertes gewährt:

http://wirtschaft.t-online.de/mieter-darf-nicht-einf…

Weiterhin könnte auch eine öffentlich-rechtliche Baumschutzsatzung diesem Vorgehen entgegenstehen. Auch hier sind erhebliche Bußgelder denkbar.

Wie ist hier die Rechtslage, darf der Mieter die
Bäume fällen bzw stark zurückschneiden, und darf der Vermieter
dies verbieten?

Ein Mieter, der sich das erlauben würde, dürfte von da an bis zu seinem schnellstmöglichen Auszug nur noch mit meinem Anwalt kommunizieren. Und neben der Zivilklage wäre für mich auch eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung selbstverständlich.

Darf man als Mieter eine Garage abreißen, die einem im Weg steht?

Gruß,
Max

Wie ist hier die Rechtslage, darf der Mieter die
Bäume fällen bzw stark zurückschneiden, und darf der Vermieter
dies verbieten?

Ein Mieter, der sich das erlauben würde, dürfte von da an bis
zu seinem schnellstmöglichen Auszug nur noch mit meinem Anwalt
kommunizieren.

Vorausgesetzt, Du erwirkst einen Gerichtsbeschluss, der es Deinem Mieter verbietet, mit Dir in Kontakt zu treten!? Aber wie würdest Du Deinen Antrag begründen?

Und neben der Zivilklage wäre für mich auch
eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung selbstverständlich.

Darf man als Mieter eine Garage abreißen, die einem im Weg
steht?

Das kommt auf den Vertrag an, denke ich.

Greetz,
der Kater

1 „Gefällt mir“

Vorausgesetzt, Du erwirkst einen Gerichtsbeschluss, der es
Deinem Mieter verbietet, mit Dir in Kontakt zu treten!?

Der Mieter kann gerne mit mir in Kontakt treten, aber Antworten kregt er nur noch von meinem Anwalt als meinem Vertreter. Und nein: Um mich von einem Anwalt vertreten zu lassen, brauche ich keinen Gerichtsbeschluß.

Darf man als Mieter eine Garage abreißen, die einem im Weg
steht?

Das kommt auf den Vertrag an, denke ich.

Ich würde mal safen: Ein Vertrag der das erlaubt, wäre wohl eine Ausnahme. In der Regel sind derartige Veränderungen eben nur mit Genehmigung möglich.

Gruß,
Max

Ein Mieter, der sich das erlauben würde, dürfte von da an
bis zu seinem schnellstmöglichen Auszug nur noch mit meinem
Anwalt kommunizieren.

Vorausgesetzt, Du erwirkst einen Gerichtsbeschluss, der es
Deinem Mieter verbietet, mit Dir in Kontakt zu treten!?

Der Mieter kann gerne mit mir in Kontakt treten, aber
Antworten kregt er nur noch von meinem Anwalt als meinem
Vertreter.

So stelle ich mir das auch vor, aber gesagt hattest Du halt etwas anderes.

Und nein: Um mich von einem Anwalt vertreten zu
lassen, brauche ich keinen Gerichtsbeschluß.

Warum „Nein“? ich habe doch nix anderes behauptet?!

Darf man als Mieter eine Garage abreißen, die einem im Weg
steht?

Das kommt auf den Vertrag an, denke ich.

Ich würde mal safen: Ein Vertrag der das erlaubt, wäre wohl
eine Ausnahme. In der Regel sind derartige Veränderungen eben
nur mit Genehmigung möglich.

Auch dem kann ich mich anschließen.

So stelle ich mir das auch vor, aber gesagt hattest Du halt
etwas anderes.

Eigentlich nicht. Die Bedeutung von „dürfen“ ist in der Sprache bei weitem nicht so eingeschränkt, daß man meinen Satz zwingend als Ausdruck eines „Verbots“ lesen musste.

„Mein Chef darf mir so nicht mehr kommen!“
„Das darf doch nicht wahr sein.“
„Sie dürfen gehen, Meier!“
„Sie dürfen ab sofort mit meinem Anwalt sprechen.“

Hinzu kommt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pragmatik_%28Linguistik%29

„Da ist die Tür!“ - „Ja, das sehe ich.“

Gruß,
Max

Ein Mieter, der sich das erlauben würde, dürfte von da an bis
zu seinem schnellstmöglichen Auszug _ nur noch _ mit meinem Anwalt
kommunizieren.

[…]

So stelle ich mir das auch vor, aber gesagt hattest Du halt
etwas anderes.

Eigentlich nicht. Die Bedeutung von „dürfen“ ist in der
Sprache bei weitem nicht so eingeschränkt, daß man meinen Satz
zwingend als Ausdruck eines „Verbots“ lesen musste.

Das ist mir schon klar. Die Voraussetzung eines Gerichtsbeschlusses mache ich auch nicht am „dürfen“ sondern am „nur noch“ fest.

„Mein Chef darf mir so nicht mehr kommen!“
„Das darf doch nicht wahr sein.“
„Sie dürfen gehen, Meier!“
„Sie dürfen ab sofort mit meinem Anwalt sprechen.“

Wie gesagt, es geht mir nicht ums „dürfen“

Hinzu kommt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pragmatik_%28Linguistik%29

„Da ist die Tür!“ - „Ja, das sehe ich.“

Und? worauf willste Du hinaus?

Greetz
Der Kater

Das ist mir schon klar. Die Voraussetzung eines
Gerichtsbeschlusses mache ich auch nicht am „dürfen“ sondern
am „nur noch“ fest.

Auch dann hat der Satz immer noch mehr mögliche Bedeutungen, als Du zulässt.

Da ich festlegen kann, mit wem ich kommuniziere, kann ich durchaus aus meiner Sicht sagen: „Der xy darf nur noch mit meinem Anwalt kommunizieren!“ Genauso, wie ich sagen kann: „Der darf mir nicht so blöd kommen!“ Natürlich „darf“ er mir blöd kommen, weil es ihm niemad verboten hat und kann. Ich stelle damit nur fest, daß nicht darauf eingehen oder es unterbinden werde. Und das ist mit „Der darf nur nioch mit meinem Abwalt reden“ genauso: Ich werde nicht drauf eingehen, wenn er versucht, mit mir zu reden. Und das ist ist eine völlig legtime und korrekte Verwendung von „nur noch dürfen“, weil „dürfen“ eben nicht so eingeschränkt in seiner Bedeutung ist, wie Du es gerade darstellst.

Und? worauf willste Du hinaus?

Das du grade mutwillig Sprache in ein Korsett schnürst, das ihr nicht passt. Ich gehe davon aus, daß Du nämlich sehr wohl von Anfang an verstanden hast, wie der Satz gemeint war, Du aber glaubst, hier im Sinne einer vermeintlichen logischen Sprachpflege korrigierend eingreifen zu müssen. Ist aber nicht nötig, denn: Sprache funktioniert so nicht.

M.

Du löscht es raus, ich kopiere es wieder rein!? Wie heißt unser Spiel?

Ein Mieter, der sich das erlauben würde, dürfte von da an bis
zu seinem schnellstmöglichen Auszug nur noch mit meinem Anwalt
kommunizieren.

Das ist mir schon klar. Die Voraussetzung eines
Gerichtsbeschlusses mache ich auch nicht am „dürfen“ sondern
am „nur noch“ fest.

Auch dann hat der Satz immer noch mehr mögliche Bedeutungen,
als Du zulässt.

Da ich festlegen kann, mit wem ich kommuniziere, kann ich
durchaus aus meiner Sicht sagen: „Der xy darf nur noch mit
meinem Anwalt kommunizieren!“

Da würde ich Dich dann immer noch nach dem Gerichtsbeschluss fragen!

Genauso, wie ich sagen kann:
„Der darf mir nicht so blöd kommen!“ Natürlich „darf“ er mir
blöd kommen, weil es ihm niemad verboten hat und kann. Ich
stelle damit nur fest, daß nicht darauf eingehen oder es
unterbinden werde. Und das ist mit „Der darf nur nioch mit
meinem Abwalt reden“ genauso: Ich werde nicht drauf eingehen,
wenn er versucht, mit mir zu reden. Und das ist ist eine
völlig legtime und korrekte Verwendung von „nur noch dürfen“,

Das sehe ich einfach anders. In Verwendung mit „blöd kommen dürfen“ kann ich das sogar nachvollziehen, aber nicht bei „nur noch dürfen“.

weil „dürfen“ eben nicht so eingeschränkt in seiner Bedeutung
ist, wie Du es gerade darstellst.

„dürfen“ nicht aber „nur noch … dürfen“ schon.

Und? worauf willste Du hinaus?

Das du grade mutwillig Sprache in ein Korsett schnürst, das
ihr nicht passt. Ich gehe davon aus, daß Du nämlich sehr wohl
von Anfang an verstanden hast, wie der Satz gemeint war, Du
aber glaubst, hier im Sinne einer vermeintlichen logischen
Sprachpflege korrigierend eingreifen zu müssen. Ist aber nicht
nötig, denn: Sprache funktioniert so nicht.

Ich denke, Du hast Dich in Deinem Übereifer einfach falsch ausgedrückt und dann darf ich sehr wohl korrigierend eingreifen.

Greetz
Der Kater

Da würde ich Dich dann immer noch nach dem Gerichtsbeschluss
fragen!

Wenn’s Dir Spaß macht. Die deutsche Sprache funktioniert trotzdem nicht so, wie Du es dir hier vorstellst.

Ich denke, Du hast Dich in Deinem Übereifer einfach falsch
ausgedrückt

Ich habe mich aus exakt den Gründen, die ich jetzt mehrfach dargelegt habe, so ausgedrückt, wie ich mich ausgedrückt habe. Und das ist auch eine durchaus übliche Ausdrucksweise.

Ja, man kann das missverstehen, wenn man es drauf anlegt. Aber nicht einal Du hast sie so missverstanden, wie Du hier tust. Du glaubst nur, etwas über Sprache zu wissen.

„Falsch“ ist der Satz nicht.

M.

M.

Ein Mieter, der sich das erlauben würde, dürfte von da an bis
zu seinem schnellstmöglichen Auszug nur noch mit meinem Anwalt
kommunizieren.

Ich habe mich aus exakt den Gründen, die ich jetzt mehrfach
dargelegt habe, so ausgedrückt, wie ich mich ausgedrückt habe.
Und das ist auch eine durchaus übliche Ausdrucksweise.

Ich glaube nicht, dass es eine übliche Ausdrucksweise ist, für das, was Du angeblich sagen wolltest.

Ja, man kann das missverstehen, wenn man es drauf anlegt. Aber
nicht einal Du hast sie so missverstanden, wie Du hier tust.

Wenn ich es drauf anlegen würde, hätte ich behauptet, du hättest ausgesagt, der Mieter dürfe nun wirklich mit niemand anders sonst mehr kommunizieren. Dass Du das nicht sagen wolltest, ist mir aber durchaus klar.

Du glaubst nur, etwas über Sprache zu wissen.

Ich weiß, dass ich direkt drüber gestolpert bin.

„Falsch“ ist der Satz nicht.

Das kommt irgendwie drauf an, was man aussagen möchte.

Greetz
Der Kater

1 „Gefällt mir“

Bäume fällen ist je nach Gebiet nur möglich mit einer Genehmigug des Garten- und Friedhofsamt.Wenn der Baum noch klein ist, daf man das. Aber ab ca. 80 cm Umfang in 1 m Höhe (ist sehr unterschiedlich je nach Bundesland!!) nur mit Genehmigung: also wenn Gasleitung in Gefahr ist, oder der Baum Schaden hat (Blitz hat ihn getrofen: dann wird meist auch ein Termin genannt, ca. 3 Wochen, bis das wegen Gefahr zu erledigen sei)
Dann aber ist der Baum erstmal Eigentum vom Vermieter! Der muss auch zustimmen,nicht nur das Gartenamt! Ein Nussbaum wäre schade, den zufällen.