Hans Mustermann hat auf seinem eigenen Grund und Boden nen Garten, der nun umgestaltet werden soll. Dafür müssen von ca 15 Obstbäumen 4…5 Stück „weichen“. Die Bäume sind mindestens 30 Jahre alt und haben ihre beste Zeit hinter sich, tragen kaum noch Früchte und sind größtenteils „trocken“, d.h. bis auf einige Triebe sind nur dürre Äste dran.
Muss sowas (Baumfällung) irgendwo beantragt/gemeldet werden?
Falls ja, wie sieht der Sachverhalt bei Sturmschaden aus? Dürfen (an)gebrochene Bäume ohne Meldung/Antrag/wasauchimmer gefällt werden?
Dann gibt es noch den unter Schutz gestellten Baum /Baumgruppe - aber vermutlich nicht für Obstbäume - dafür ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt oder des Landkreises zuständig.
Dann gibt es noch Naturschutzgesetz und EU-Vogelschutzverordnung. Gilt aber meines Wissens nur außerhalb bebauter Ortslagen
Dann gibt es noch Bebauungspläne in denen Bäume geschützt wurden oder in denen ein Pflanzgebot ausgesprochen wurde. Zuständiges Planungsamt fragen.
Dann gibt es noch den Denkmalschutz. Gartendenkmale sind gar nicht so selten. Zu erfragen beim Denkmalamt.
Herr Mustermann sollte mal nachschauen, was denn in der baumschutzsatzung steht (falls es eine gibt). Meist sind dort aber die Obstbäume ausgenommen.
Ich denke, ein Fällhindernis kommt von eienr anderen Seite. Obstbaumgruppen - Streuobstwiesen - stehen als Biotop unter besonderem Schutz. Das Fällen könnte deshalb streng verboten sein. Näheres dazu gibt das Landesnaturschutzgesetz. Einfach mal gugeln.
Hallo,
die dürren Äste hätte man natürlich schon lange vor dem Sturm entfernen müssen/sollen. Das hat was mit Verkehrssicherungspflicht zu tun, was bei Bäumen aber ein recht kompliziertes Fachgebiet werden kann.
Sollten die Bäume geschützt sein und man bekommt die Erlaubnis sie zu fällen (etwa weil sie nicht standsicher sind), steht da in der Regel auch gleich mit drin, daß man für Ersatz zu sorgen hat, also junge Bäume pflanzen muß.