Bäume fällen, wann darf man das? 20 Tannen

Hallo,

es sollen 20 Tannen im Garten gefällt werden.
Ca. 12 Meter hoch mit einem Stammdurchmesser zwischen 20-50 cm.
Zu welcher Jahreszeit darf man das tun?
Bzw. bis zu welchem Datum.
Muss man das genehmigen lassen?

Danke!

Hallo,

soweit ich weiß sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ein Anruf bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder im Rathaus gibt Aufschluss.

Die Vorschriften hierzu finden sich in den Baumschutzsatzungen/Baumschutzverordnungen der zuständigen Gemeinden.
Als Rechtsgrundlage dieser Satzungen dienen die Satzungen der Städte und Gemeinden obzw. die Naturschutzgesetze des jeweiligen Bundeslandes.

M. E. wurden die Vorschriften bei Obstbäumen zwischenzeitlich gelockert, aber ob das für Tannen ebenfalls gilt, weiß ich nicht, wage es sogar eher zu bezweifeln.

Auf jeden Fall muss man aber bei Bestehen einer o. a. Satzung eine Baumfällgenehmigung beantragen. Unzumutbare Nachteile bei der Grundstücksnutzung können hier begünstigend sein.

Gruß
Kirsten

Hallo,

es gibt meist Baumschutzsatzungen der Gemeinde, in denen diese Dinge festgelegt sind. Einfach auf der Internetseite der Gemeinde nachlesen oder bei der Gemeinde anrufen.

Gruß
cosis

Hallo,
war ich n bisschen zu langsam :smile: 1 Minute und schon 5 Klicks, das scheint ein drängendes Problem.

LG
cosis

leider nicht bei der gemeinde, wo ich gerade geschaut habe.
was heißt das?

Hallo

leider nicht bei der gemeinde, wo ich gerade geschaut habe.
was heißt das?

das Fällen von Bäumen könnte man vorsorglich auch bei Fehlen einer Baumschutzsatzung der Gemeinde anzeigen und sich bestätigen lassen, dass dies nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt (Baumbestand geschützt durch Bebauungsplan, Gestaltungssatzung usw.)

Das Fehlen einer Baumschutz- oder Gehölzschutzsatzung macht es aber ehr unwahrscheinlich, dass das Fällen einer öffentlich-rechtlichen Beschränkung unterliegt. Ansonsten kann ein Eigentümer mit seinen Bäumen machen, was und wann er will, wenn er hierdurch keine Dritten gefährdet und nicht gegen Nachbarrecht verstößt. Beim konkreten Fällen die Mittagszeit/Lärmschutz beachten.

Was die Jahreszeit angeht - da sollte eine Gärtnerei Auskunft geben können, vielleicht ist das Frühjahr ungünstig, weil der Stamm in vollem Saft steht und das Fällen eine entsprechende klebrige Sauerei wird. Oder bei Tante google fragen.

Gruß
cosis

Hallo,
abgesehen von einer Baumschutzsatzung verbietet der §39 BNatG das Fällen von Bäumen innerhalb des Zeitraums vom 1.3. bis 30.9.

Ausnahmen davon erteilt die Untere Landschaftsbehörde (i.d.R. die Grünflächenverwaltung der Kommune oder des Kreises).

Gruß vom
Schnabel

Zum Baumfällen an die entsprechnede Gemeinde, in denen die Bäume stehen, wenden. Es gibt Gemeinden mit und ohne Baumschutzverordnung. Das heißt: In einer Gemeinde geht nichts ohne Genehmemmigung, in der anderen wären die Bäume völlig wurscht.

Hallo,
wenn sich die Gemeinde innerhalb des Geltungsbereichs des §39 BNatG befindet (und das tun alle in Deutschland), sind ihr die Bäume ziemlich sicher *nicht* wurscht :wink:

Gruß vom
Schnabel

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Tut mir leid, dich enttäuschen zu müssen, aber es gibt in Deutschland Gemeinden ohne jede Baumschutzverordnung, in denen ist das Fällen von Bäumen ganz einfach…

Hallo,
es tut mir leid, *Dich* enttäuschen zu müssen, aber das Bundesnaturschutzgesetz ist ein *Bundesgesetz*. Das hat mit einer kommunalen Baumschutzsatzung exakt gar nichts zu tun und schützt Bäume (viel mehr die Tiere, die drin nisten) völlig unabhängig davon. Auch in Bayern. Wowereit :wink:

Gruß vom
Schnabel

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keine Baumschutzverordnung, Baum weg. So einfach geht das manchmal. Wieso rexe ich von Baumschutzverordnung und du von was anderem?

Hallo

abgesehen von einer Baumschutzsatzung verbietet der §39 BNatG
das Fällen von Bäumen innerhalb des Zeitraums vom 1.3. bis
30.9.

Und das hat auch nichts mit klebrigem Harz zu tun, sondern mit der Brutzeit der Vögel und der Blütezeit der Bäume (Ohne Nektar keine Bienen, ohne Bienen keinen Honig).

Ausnahmen davon erteilt die Untere Landschaftsbehörde (i.d.R.
die Grünflächenverwaltung der Kommune oder des Kreises).

Bei entsprechend guter Begründung dafür, wie der 28. Februar fruchtlos verstreichen konnte, wenn es doch ganz unzumutbar ist, den 1. Oktober abzuwarten.

Gruß
smalbop

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keine Baumschutzverordnung, Baum weg. So einfach geht das
manchmal. Wieso rexe ich von Baumschutzverordnung und du von
was anderem?

Weil es die Schnabeltasse - im Gegensatz zu dir - begriffen hat.

Es ist nur deshalb nicht in der Gemeindesatzung verboten, weil es nach dem Bundesnaturschutzgesetz ohnehin bereits verboten ist.

Wenn Mord deutschlandweit verboten ist, dann braucht es ja auch keine Gemendesatzung, die das extra nochmal verbietet.

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