Hallo
Eine Person A hat einen Nußbaum im Garten,es haben sich im laufe der Jahre
schon etliche Ableger,die schon zu steucher gewachsen sind in Nachbars Garten gepflanzt.
Der Nachbar hat nun auch Nüsse,die auf seinem Grundstück sind,bis jetzt hat er sich nicht beschwert.Kann er eines Tages kommen und verlangen von Person A das sie die Streucher wegmacht,oder ist der Nachbar dafür selbst verantwortlich?
Gruß
Hallo,
man darf alle Pflanzen in seinem eigenen Garten wegmachen.
Bei Unkraut kann es auch passieren, dass es Gartengrenzen überwindet, deshalb muss man doch nicht beim Nachbarn jäten…
LG Beatrix
Hallo
Eine Person A hat einen Nußbaum im Garten,es haben sich im
laufe der Jahre
schon etliche Ableger,die schon zu steucher gewachsen sind in
Nachbars Garten gepflanzt.
Der Nachbar hat nun auch Nüsse,die auf seinem Grundstück
sind,bis jetzt hat er sich nicht beschwert.
Also mit anderen Worten, will man solange die Sträucher gute Früchte tragen, ernten.
Danach aber nicht selbst Hand anlegen und den bösen Nachbarn verdonnern, die alten Sträucher auf eigene Kosten zu beseitigen.
Auf gute Nachbarschaft,
Merger