Ich bin gerade etwas geschockt, weil wir soeben die Nachricht erhalten haben, dass unsere 40 Jahre alten Obstbäume gefällt werden müssen. Und das schon kommende Woche!!
Die Sache ist jedoch etwas komplizierter und ich weiß auch garnicht, ob das irgendwie zu verhindern ist.
Unser Grundstück grenzt an einen Wall, der vor 60 Jahren zum Bau einer Autobahnauffahrt aufgeschüttet wurde. Für diesen Bau wurde meinem Großvater der entsprechenden Grundstücksabschnitt enteignet. Seitdem haben wir einen Wall vor unserem Haus, der jedoch nicht zu uns gehört. Seit dem Bau des Zubringers hat mein Großvater große Obstbäume auf den Hang des Walls gepflanzt und unsere Familie pflegt die Grünanlage des Walls, sodass das Land sich um die Pflege nicht kümmern muss und unsere Obstbäume dort stehen dürfen.
Jetzt wird der Autobahnzubringer saniert und dafür sollen die Bäume auf dem Wall (weniger als 3 Meter von unserem Haus entfernt) gefällt werden.
Was können wir tun? Können wir irgendwie mit der langjährigen geduldeten Nutzung argumentieren? Wie es scheint, steht uns ja noch nicht einmal eine Entschädigung zu…
Ich kenne mich in der Materie nicht aus, aber auf den ersten Blick würde ich sagen, dass das Land zum Fällen berechigt ist, wenn keine Baumschutzsatzung oä dagegen spricht. Das könnte man prüfen - wenn es schnell gehen muss einen Fachanwalt für öffentliches Recht und Baurecht.
Da die Bäume auf fremden grund stehen und zudem ein sachlich nachvollziehbarer Grund für die Fällaktion vorliegt, sehe ich keine rechtliche Handhabe für Sie. Im Gegenteil könnte die Autobahnverwaltung sogar die mehrkosten durch die Fällaktion geltend machen, da sie offenbar keine Erlaubnis zur Anpflanzung hatten.
Ich wäre also mit Protesten unter Hinweis auf alte Gewohnheiten hier vorsichtig.
Da kann ich auch nicht viel helfen.
Ich würde mal Kontakt zum Stadtgrünamt und zu den örtlichen Grünen aufnehmen.
Mir kommt die Spanne zwischen Information und geplanter Abholzung ziemlich kurz vor?
Vielleicht hilft ja ein Antrag beim Amtsgericht auf vorläufigen Rechtsschutz.
Gruss Koschka
wie Du schon selbst richtig erkannt hast, können nicht entfernte Einbauten auf öffentlichem Grund nie Anspruch auf Wertausgleich auslösen, wenn sie dann doch entfernt werden. Sei froh, wenn Du keinen Entfernungsbescheid kriegst, dann müsstest Du die Entfernung auch noch bezahlen.
soviel ich weiß haben Sie keine Möglichkeit die Aktion zu verhindern, da ja wohl offensichtlich die Bäume nicht in Ihrem Eigentum stehen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Hallo Ute,
es tut mir leid aber wahrscheinlich könnt ihr da nichts gegen tun
Google mal ob es bei euch in der Gemeinde eine Baumschutzverordnung gibt wo das geregelt ist.
Weil Bäume fällen, ob Obstbaum oder was anderes, muss genehmigt sein und von einer Fachfirma erledigt werden.
Ob die Arbeiter euch aber die Genehmigung zeigen so sie eine haben… da könnt ihr das Ordnungsamt hinzu ziehen
(Bei uns ist es 20 cm Durchmesser und ca 4 m Höhe)
Aber das ändert nichts daran dass es nicht eure Bäume sind ! Damit schiebt ihr die Abholzung evtl. nur auf.
Das ihr den Wall pflegt wird das Land freun, aber erwarte dafür eher kein Entgegenkommen
Ich kann nicht beurteilen weshalb die Bäume weg sollen, vlt. stören sie bei etwas Neuem ?
Redet doch nochmal mit dem zuständigen Sachbearbeiter und bietet nochmals eure kostenlose Pflege an im Gegenzug dass die Bäume stehen bleiben dürfen. Selbstverständlich müsst ihr verdorrtes entsorgen…
Klingt nach einem vernünftigen Deal und vielleicht kennt der Mitarbeiter die örtlichen Gegebenheiten gar nicht und freut sich über eine Last weniger ?
Ich hoffe es regelt sich gütlich und ihr könnt weiter euer Obst hegen pflegen und ernten
mfG sweetssour
Ute, was ich noch sagen wollte,
ich bin ja kein Rechtsexperte aber ich würd vielleicht nicht unbedingt sagen dass ihr die Bäume selbst gepflanzt habt.
Es könnte sonst sein dass der Schuss nach hinten losgeht und IHR am Ende die Abholzung bezahlt…
War so ein Gedanke, muss nicht sein aber manchmal kann man nicht so dumm denken wie es kommt
sweetsour
Hallo,
da hilft nur zu versuchen ein Round-table-Gespräch mit den Bauherrn des Autobahnzubringers (Gemeinde, Bund, Land?) herbeizuführen und etwas auszuhandeln. Vermutlich gibt es keine schriftlichen Aufzeichnungen darüber was vor 60 Jahren besprochen wurde. Durfte der Wall überhaupt bepflanzt werden oder war das nur eine Duldung oder war die Vorgehensweise des Großvaters offiziell gar nicht bei den zuständigen Behörden bekannt? Bei Enteignung des Streifens wurde sicherlich finanziell entschädigt.
MfG
KKl
Hallo!
Ich bin gerade etwas geschockt, weil wir soeben die Nachricht
erhalten haben, dass unsere 40 Jahre alten Obstbäume gefällt
werden müssen. Und das schon kommende Woche!!
Die Sache ist jedoch etwas komplizierter und ich weiß auch
gar nicht, ob das irgendwie zu verhindern ist.
Unser Grundstück grenzt an einen Wall, der vor 60 Jahren zum
Bau einer Autobahnauffahrt aufgeschüttet wurde. Für diesen Bau
wurde meinem Großvater der entsprechenden Grundstücksabschnitt
enteignet. Seitdem haben wir einen Wall vor unserem Haus, der
jedoch nicht zu uns gehört. Seit dem Bau des Zubringers hat
mein Großvater Obstbäume auf den Hang des Walls
gepflanzt und unsere Familie pflegt die Grünanlage des Walls,
sodass das Land sich um die Pflege nicht kümmern muss und
unsere Obstbäume dort stehen dürfen.
Jetzt wird der Autobahnzubringer saniert und dafür sollen die
Bäume auf dem Wall (weniger als 3 Meter von unserem Haus
entfernt) gefällt werden.
Was können wir tun? Können wir irgendwie mit der langjährigen
geduldeten Nutzung argumentieren? Wie es scheint, steht uns ja
noch nicht einmal eine Entschädigung zu…
Hallo Ute,
ich befürchte, da habt ihr schwarze Karten:frowning:
Die Pflanzung der Bäume geschah ohne behördliche Genehmigung (sozusagen „illegal“) und man hätte euch jederzeit auffordern können, die Pflanzung rückgängig zu machen und den Status quo ante wieder herzustellen. Dass man das nicht getan hat und die Bäume geduldet hat begründet aber (leider) keinen Rechtsanspruch eurerseits, sorry!
Gruß
Hans