Bäume und Boote sind Immobilien/unbewegliche Sachen?

Liebe Experten!

Ich habe eine juristische Frage, die ihr mir hoffentlich leicht beantworten könnt:

Sind Bäume unbewegliche Sachen? Sind Boote Immobilien?

Wir haben heute im Wirtschaft/Recht Unterricht (Oberstufe Gymnasium) bewegliche und unbewegliche Sachen behandelt, unser Lehrer sagte, Bäume sind Immobilien. Ich hab daraufhin gesagt dass man einen Baum doch ohne Probleme ausgraben und verkaufen kann, und Baumschulen verkaufen doch auch Bäume die man problemlos ins Auto laden kann ^^ Er sagte daraufhin, dass man ja auch Häuser ausgraben kann (wurde ja auch schon mal gemacht).
Dann hat er gesagt Boote zählen auch als Immobilien.

Ich kann ihm das alles irgendwie nicht glauben und frage deshalb hier nach. Kann mich jemand aufklären über Immobilien? Ist in irgendeinem Gesetzbuch festgeschrieben was Immobilien sind und was nicht (v.A. im Bezug auf Bäume und Boote).

Für mich sind Bäume ganz normale Pflanzen und Boote sind für mich Autos nur halt für Wasser. Und damit beides bewegliche Sachen.

Danke schonmal, mfG
Oid

Bei Bäumen handelt es sich tatsächlich um wesentliche Bestandteile eines Grundstücks gemäß § 94 Abs.I, S.1 BGB. Wenn sie bspw. von einer Baumschule ausgegraben und verkauft werden hindert dies nicht, diese solange als bewegliche Sachen zu behandeln. Wenn sie wieder eingegraben sind, werden sie wiederum wesentliche Bestandteile desjenigen Grundstücks. Das Bsp. mit dem Haus zum ausgraben ist vielleicht etwas fernliegend, obwohl es dies zumindest in Amerika ja geben soll. Zur Erhaltung historischer Gebäude, sollen solche aber auch schon versetzt worden sein. Tatsächlich sind bspw. die Baustoffe aus denen ein Haus hergestellt wird bewegliche Sachen. Durch die Verbindung mit dem Boden wird das fertige Haus sodann zur Immobilie.

Bei Booten gilt es zu differenzieren. Ein Schlauchboot ist jedenfalls eine bewegliche Sache. Dagegen finden auf Schiffe, die im Schiffsregister eingetragen sind, in mietrechtlicher hinsicht die Vorschriften über Wohnraum entsprechende Anwendung gemäß § 578a BGB. Insofern könnte man sagen bei einem solchen Schiff handelt es sich in mietrechtlicher Hinsicht um eine Immobilie. Das stimmt wiederum nur solange es eingetragen ist. Insoweit entspricht die Eintragung dem Eingraben des Baumes. Das ändert wiederum nichts daran, dass es rein tatsächlich möglich ist die Sachen theoretisch zu bewegen. Die rechtliche Würdigung ist insoweit nicht von der rein tatsächlichen Möglichkeit physikalischer Gesetze abhängig. Im übrigen werden nicht eingetragene Seeschiffe als bewegliche Sachen behandelt gem. § 929a BGB.

Hallo Oid,

verzeih, dass ich jetzt erst antworte.

NAch dem BGB sind Sachen körperliche Gegenstände, § 90 BGB. BEweglich sind Sachen, die nicht Grds. sind, diesen gleichgestellt oder Grundstücksbestandteil sind. Bäume sind aber, wie sich aus § 94 Abs. 1 BGB ergibt, Bestandteile eines Grundstücks und teilen daher deren Sacheigenschaft, sind also unbeweglich. Mit dem Einpflanzen verliert die Sache „Baum“ insoweit ihre Eigenständigkeit, weil sie bestandteil der Sache „Grds“ wird.
Schiffe sind nach dem Sachbesgriff des BGB ebenfalls bewegliche Sache, auch wenn sie teilweise im SchiffsRG den Grds. gleichgestellt werden.
Insgesamt hat die Kategorie beweglich/unbeweglich kaum eine Bedeutung im Zivilrecht.

Hoffe, ich konnte helfen!