Bäume und Nachbarschaft

Hallo,

das von dir zitierte Urteil zitiert eigentlich nur das Gesetz, das da sagt:

"§ 910
Überhang

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen "

Die Frage, die du nun selbst beantworten muss, ist, ob die Äste die Nutzung deines Grundstücks derart beeinträchtigen, dass du das Abschneiden der Äste verlangen könntest. Vielleicht muss das das auch wieder ein Richter entscheiden.

Hier ein Link mit weiterführenden Hinweisen:

http://www.baeumeundrecht.de/htm_dat/uberh_o.htm

Gruss

Iru

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