BAFA-Förderung Wärmepumpe

Hi,
auf den Seiten des BAFA liest man: " Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA."
Das bedeutet, ich kann und darf den Auftrag unmittelbar nach vollständig abgesendeter Förderungsbeantragung auslösen? Oder verstehe ich das falsch und man darf erst nach Eingang des Zuwendungsbescheids den Auftrag erteilen?

Gruß
Marius

Nö.
oder hast Du " Eingangsdatum bei der BAFA" nicht gelesen oder verstanden ?
Aber falls du fragst ob man die formelle Bewilligung abwarten muss, dann sage ich: NEIN.
Die Formulierung ist eindeutig !

MfG
duck313

Wann ist denn das Eingangsdatum? Wenn eine Eingangsbestätigung vorliegt?

während die

theoretisch auch bedeuten könnte, dass man da ein Kuvert mit Papier drin durch die Gegend schicken muss. Ist aber beim BAFA nicht mehr üblich.

Es gibt zwar noch eine papierene Ergänzung, „Versicherung der Richtigkeit der Angaben“ oda wie die schaise hais, aber der Antrag selber ist im selben Moment, wo seine Übermittlung bestätigt wird, beim BAFA eingegangen.

Schöne Grüße

MM