Bafög

Ich lebe seit fast 3 Jahren von meinem Mann getrennt. Ich bekomme und habe auch noch nie Unterhalt von ihm bekommen.
Tja, ich bin der Meinung das mein Anspruch von ihm Unterhalt zu bekommen nach 1 - 2 jahren erloschen ist. Wir waren nur 2 Jahre Verheiratet. Leider konnte mir der Herr beim Bafög Amt nicht sagen ob mein Mann nun die Notwenigen Papiere ausfüllen muß oder nicht. Er kannte die grenze nicht.

Vielleicht hat jemand von Euch eine Ahnung. Nicht mal in einem Bafög-Forum konnte man mit helfen…lach
Das würde eine menge Papierkram erleichtern.

Vielen Dank auch dafür

Anni

Die Frage geht ja auch ins Unterhaltsrecht, deshalb können da BaföG- Experten wenig zu sagen. Kommt auch bei Auszubildenden nicht so oft vor, dass sie schon drei Jahre geschieden sind…:wink:

Also: die Frage ist, ob es unterhaltsrechtlich überhaupt noch Ansprüche gegen den Ex gibt. Das müsste aus den Scheidungsunterlagen hervorgehen - ansonsten erkundigen.

Im Übrigen würde ich raten, einfach Bafög zu beantragen - sollen die sich kümmern…

Gruss Annabell