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und beim Asta, die haben meist eine extra Bafög-Beratung.
Auf der Seite vom Bundesministerium f. Bildung und Forschung gibt es eine Baföf-Broschüre, die kann man sich als pdf-Dokument runterladen oder kostenlos bestellen.
Beim Studentenwerk der Ziel-Uni (oder auch der Uni an deinem Wohnort, wenn du noch nicht weißt, wo du studierst.
Wie sind eigentlich die regelungen in folgendem Fall:
Wenn eltern soviel kohle verdienen, das kein bafög genehmigt
wird
a)diese nichts zahlen wollen
b)der student von den eltern kein geld annehmen will
Also, im Fall a) kann der Student einfach BAFöG beantragen, das Studentenwerk wird es sich dann bei den Eltern holen (von so einem Fall habe ich zumindestens zu meiner Studienzeit gehört).
Um b) zu erreichen muss der Student die Voraussetzungen für Eltern-unabhängiges BAFöG erfüllen. Die sind auch von Bundesland zu Bundesland verschieden, es hängt aber fast immer mit einer Berufsausbildung oder schon jahrelanger Berufstätigkeit zusammen.
Beim Studentenwerk der Ziel-Uni (oder auch der Uni an deinem
Wohnort, wenn du noch nicht weißt, wo du studierst.
Wie sind eigentlich die regelungen in folgendem Fall:
Wenn eltern soviel kohle verdienen, das kein bafög genehmigt
wird
a)diese nichts zahlen wollen
b)der student von den eltern kein geld annehmen will
Dann wird der Student von seinen Ersparnissen, seinen Erarbeiteten das Studium finanzieren müssen.
Also, im Fall a) kann der Student einfach BAFöG beantragen,
das Studentenwerk wird es sich dann bei den Eltern holen (von
so einem Fall habe ich zumindestens zu meiner Studienzeit
gehört).
Um b) zu erreichen muss der Student die Voraussetzungen für
Eltern-unabhängiges BAFöG erfüllen. Die sind auch von
Bundesland zu Bundesland verschieden, es hängt aber fast immer
mit einer Berufsausbildung oder schon jahrelanger
Berufstätigkeit zusammen.
Letzteres stimmt, meines Wissens handelt es sich um 3 Jahre Berufstätigkeit (ohne Ausbildung), ersteres kann so nicht stimmen, da das Gesetz Bundes AusbildungsFörderungsGesetz heisst. Es handelt sich um eine bundeseinheitl. Regelung.
Der Ablauf ist folgendermaßen. Du stellst einen Antrag auf BAFÖG. Dann wird vom Amt geprüft, ob und wenn wie hoch du bezugsberechtigt bist. Stellen die dabei fest, dass deine Eltern soviel Geld bezahlen, dass du kein BAFÖG bekommst, lehnen die den Antrag ab. Damit ist der Käse für die gegessen. Alles weitere ist für die dann dein problem.
Wenn die nicht zahlen wollen, heißt das noch lange nicht, dass die auch nicht zahlen müssen!
Dein Weg wäre dann folgendermaßen: Du mußt deine Eltern auf Unterhalt verklagen. Wenn es deine Erstausbildung ist und das Bafög wegen dem Unterhalt deiner Eltern abgelehnt wurde, wirst du diese Klage gewinnen und fortan Geld deiner Eltern bekommen. Hier kann dir aber vor einer Klage jemand helfen, gemeinsam ein Gespräch mit deinen Eltern zu führen.
Wenn du kein Geld annehmen willst, ist das dein Problem. Oder meinst du, das du dann trotzdem Bafög bekommst. Das interessiert die nicht. Du wirst, sofern deine Eltern unterhaltspflichtig sind, kein Geld von irgendeiner Institution bekommen.
Selbst das Sozialamt wird dir nur Geld vorschiessen (wenn du kurz vorm Verhungern bist) und sich dieses von deinen Eltern wiederholen.
Zum Thema Kindergeld. Es besteht kein Rechtsanspruch aufs Kindergeld. Damit das Kindergeld an einen Studenten ausgezahlt wird, muss ein Elternteil dem zustimmen. Stimmt er nicht zu, gibt es auch kein Kindergeld. Antragsteller sind die Eltern! Da gibt es keine andere Chance. Wer sich also mit seinen Eltern verkracht hat, hat im Bezug auf Kindergeld Pech gehabt.
Noch Fragen?
Gruß Marco
Wie sind eigentlich die regelungen in folgendem Fall:
Wenn eltern soviel kohle verdienen, das kein bafög genehmigt
wird
a)diese nichts zahlen wollen
b)der student von den eltern kein geld annehmen will
Beim Studentenwerk der Ziel-Uni (oder auch der Uni an deinem
Wohnort, wenn du noch nicht weißt, wo du studierst.
In den meisten Fällen bieten auch Studierendenvertretungen eine entsprechende Beratung an, die man als zukünftiger Studierender auf jeden Fall aufsuchen sollte
Wie sind eigentlich die regelungen in folgendem Fall:
Wenn eltern soviel kohle verdienen, das kein bafög genehmigt
wird
a)diese nichts zahlen wollen
b)der student von den eltern kein geld annehmen will
Also, im Fall a) kann der Student einfach BAFöG beantragen,
das Studentenwerk wird es sich dann bei den Eltern holen (von
so einem Fall habe ich zumindestens zu meiner Studienzeit
gehört).
Das ist richtig. Der ensprechende Studierende muss dies allerdings extra beim Studentenwerk beantragen. Dieser Antrag nennt sich dann Antrag auf Vorableistungen nach § 36 BAföG.
Um b) zu erreichen muss der Student die Voraussetzungen für
Eltern-unabhängiges BAFöG erfüllen. Die sind auch von
Bundesland zu Bundesland verschieden, es hängt aber fast immer
mit einer Berufsausbildung oder schon jahrelanger
Berufstätigkeit zusammen.