Hallo Stefaniel,
da ich mir derzeit meinen Kopf zerbreche, was ich nach meiner Ausbildung zur Kinderpflegerin machen soll, habich beschlossen mal einen Experten um Rat zu fragen. Weder das Arbeitsamt, noch die Bafög-Stelle konnte mir konkret weiterhelfen. Ich leg mal los:
Ich werde nächsten Monat 29 Jahre alt, bin Mutter einer 11 jährigen Tochter, alleinerziehend und mache derzeit eine schulische Ausbildung zur Kinderpflegerin in NRW. Da Kinderpfleger nun nicht mehr sonderlich gefragt sind und ich auch nicht wirklich als Kindergärtnerin arbeiten möchte, würde ich evt. gerne eine zweite Ausbildung im Bereich Natur/Tiere/Wissenschaft… machen, um hinterher beides verbinden zu können und um eine besser Chance zu haben, einen Job zu bekommen, der mir auch wirklich Spaß macht. Meine Frage ist nun, ob ich nach meiner Ausbildung zur Kinderpflegerin, die ich im Mai nächsten Jahres beenden werde, noch einen weiteren Anspruch auf Bafög - Schülerbafög (und Wohngeld) habe, wenn ich eine Zweitausbildung beginne. Beim Arbeitsamt sagte man mir, dass ich evt. Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hätte, wenn ich eine „sichere“ Ausbildung beginne… aber zusichern konnte man mir das auch nicht. Zudem kommt, dass ich nächstes Jahr 30 werde und soweit ich weiss, besteht ab dann kein Anspruch mehr auf Schülerbafög.
Es wäre super, wenn du mir irgendwie weiterhelfen könntest.
Viele Grüße
Hallo Madame Stuff,
durch die Kindererziehung musst du dir um die Altersgrenze erstmal keine Sorgen machen.
Ich an deiner Stelle würde (soweit Abi vorhanden ) ein Studium anschließen, dann bekommst du 644 € BAfög pluss 113 € Kinderbetreuungszuschlag.
Das Schülerbafög ist ja was niedriger.
Ich glaube nämlich nicht, dass dir eine zweite schulische Ausbildung gefördert wird.
Wohngeld bekommst du nur, wenn dir das BAfög abgelehnt wurde
mfg Stefaniel
Hallo Stefaniel,
gerade das ist das Problem.
Wenn ich meine Ausbildung beendet habe, habe ich lediglich die FOR mit Quali - mehr aber auch nicht.
Kann ich dann evt. das Abitur an der Schule machen? Oder hab ich dann auch keine Chance mehr auf Förderung?
Danke schonmal!
Hallo Stuff,
also kein Abi !
also wie wär es denn mit dem Abi auf dem 2. Bildungsweg. Z.B. das Kolleg. Zugangsvoraussetzung sind 5 JAHRE Berufserfahrung. Dazu zählt auch Kindererziehung. Hier wirst du in jedem FAll gefördert. Und zwar mit dem Höchstsatz Studierenden-Bafög, sprich 644 € plus 113 € Kinderbetreuungszuschlag. Wenn du danach Soziale Arbeit studieren würdest, würdest du weiterhin mit dem Höchstsatz gefördert, unabhängig von deinem Alter, da du die HOchschulzugangsberechtigung auf dem 2. Bildungsweg erlangt hättest.
Das Fachabi dauert 2 Jahre, das Vollabi 3.
Lass dich davon nicht schrecken. Denn du bist jung genug noch ein Studium anzuschließen, aber auch zu jung, weiter in einem Beruf zu fristen, der dabei ist auszusterben.
Stefaniel
Hallo Stefaniel,
gerade das ist das Problem.
Wenn ich meine Ausbildung beendet habe, habe ich lediglich die
FOR mit Quali - mehr aber auch nicht.
Kann ich dann evt. das Abitur an der Schule machen? Oder hab
ich dann auch keine Chance mehr auf Förderung?
Danke schonmal!
Hallo Stefaniel,
dann mach ich mich mal an meiner Schule noch ein wenig schlauer. Die Homepage bietet da ja leider nur wenig Infos durch die man dann doch nicht so ganz durchblickt. Würde das also bedeuten, dass ich (mal abgesehen davon, dass ich dann eine abgeschlossene Ausbildung zur Kinderpflegerin habe) das letzte Jahr im Prinzip „umsonst“ auf die Schule gegangen bin und direkt mein Abi hätte machen können? Denn auch letztes Jahr hätte ich ja bereits 10 Jahre Erfahrung im Bereich Kindererziehung gehabt. Oder ist dafür dann schon der Realschulabschluss unabdingbar?
Danke schonmal jetzt für Deine Antwort!
Viele Grüße!
hallo,
du kannst 5 Jahre Kindererziehung geltend machen und dann auf dme 2. Bildungsweg Abi machen.
Tja, war so eine Schnapsidee mit der Kinderpflegerin.
Stefanie
Hallo Stefaniel,
dann mach ich mich mal an meiner Schule noch ein wenig
schlauer. Die Homepage bietet da ja leider nur wenig Infos
durch die man dann doch nicht so ganz durchblickt. Würde das
also bedeuten, dass ich (mal abgesehen davon, dass ich dann
eine abgeschlossene Ausbildung zur Kinderpflegerin habe) das
letzte Jahr im Prinzip „umsonst“ auf die Schule gegangen bin
und direkt mein Abi hätte machen können? Denn auch letztes
Jahr hätte ich ja bereits 10 Jahre Erfahrung im Bereich
Kindererziehung gehabt. Oder ist dafür dann schon der
Realschulabschluss unabdingbar?
Danke schonmal jetzt für Deine Antwort!
Viele Grüße!
Hallo mal wieder!
Da frag ich mich, warum weder das Arbeitsamt, noch die Jobagentur noch sonst jemand davon erzählt! Und das nach mehreren Besuchen meinerseits dort und ETLICHEN Nachfragen, welche Möglichkeiten ich noch habe.
Naja… erstmal lieben Dank!
Madame
HAAAA, weil das Sesselpuper, Scheuklappenläufer, Tierquäler und noch so einiges mehr sind.
in meiner Beratung begegnen mir immer wieder Studierende, die beschissen beraten worden sind und denen daher manchmal tausende von € an BAföG o.ä. durch die Lappen gegangen ist.
Auf der Suche durch den Djungel helfe ich dir weiterhin gerne
Stefanie