Bafög

Hallo Michaela,
mein Name ist Mondsonnenstern, bin weiblich, derzeit 29 Jahre alt und werde Ende September 30 Jahre.
Von Beruf bin ich Kauffrau für Bürokommunikation. Ich schreibe dich an, weil ich Rat in Bafög - Angelegenheiten brauche und ich hoffe, dass du mir helfen kannst.

Dieses Jahr werde ich die 12. Klasse der FOS für Sozialwesen besuchen. Es ist eine Berufsschulklasse. Dieser Schulbesuch wird ein Jahr dauern und mit der Fachhochschulreife abschließen. Für dieses Jahr werde ich vom Bafögamt gefördert, da ich die Ausbildung vor dem 30. Lebensjahr begonnen habe.

Danach möchte ich allerdings die allgemeine Hochschulreife auf dem Abendgymnasium nachmachen, um Medizin studieren zu können. Ich habe mich mit der Schule schon vorab in Verbindung gesetzt. Laut der Schule käme direkt in die 12. Klasse, also ins Kurssystem. Ich weiß, dass man im Allgemeinen ab der 12. Klasse ab dem 2. Halbjahr Bafög erhalten kann. Nun meine Fragen an dich.

Weißt du, ob dann eine unabhängige Förderung (=Schülerbafög glaube nennt man das, oder?)bei mir gegeben wäre?
Habe ich denn überhaupt noch einen Anspruch auf das Studentenbafög, wenn ich nach Erlangen der Fachhochschulreife mich dazu entscheide die allgemeine Hochschulreife zu machen, statt sofort ein Studium mit dem Fachabitur zu beginnen? Habe ich dann das Recht auf ein Studium verwirkt?

Ich habe dich jetzt gedutzt. Falls dir das nicht recht gewesen sein sollte, sag mir das bitte. Und vor allem hoffe ich, dass du mir auf meine Anfrage antworten wirst, auch wenn du mir vielleicht nicht weiter helfen kannst.

Ich würde mich auf jeden Fall über eine Antwort von dir freuen.

LG Mondsonnenstern

Hallo,

also, soweit ich weiß gibt es das Bafög in BOS als sog. Schülerbafög, was bedeutet, dass du elternunabhängig gefördert wirst und auch nichts zurück bezahlen musst. Wieso machst du nach der 12. Bos nicht einfach noch die 13.? Du kannst ab der 12. eine 2. fremdsprache belegen und dann in die 13. klasse gehen, schreibst dann nach der 13. fachgebundene hochschulreife, die du mit der 2. fremdsprache (musst mind. eine 4 haben) zu einer allgemeinen hochschulreife anerkannt bekommst…dann erhälst du auch weiter schülerbafög für die 13. klasse!! Komplett…wenn du dann gleich im anschluss medizin studierst, dann hast du den kürzesten weg gewählt und bist somit weiter förderfähig. I. d. R. ist es so, dass du dann für die Zeit des Studiums wieder elternunabhängiges bafög beantragen kannst, jedoch beim studentenwerk und dieses bafög ist 50% darlehen.
vorausgesetzt ist natürlich, dass du nicht noch mehr ausbildungen hast und nicht dein vermögen nicht zuviel ist und was halt sonst noch alles bedingung ist, damit man bafög bekommt!!! aber das ist ganz gut nachzulesen auf den seiten www.dasneuebafög.de

alles gute
M.