Hallo Michaela,
mein Name ist Mondsonnenstern, bin weiblich, derzeit 29 Jahre alt und werde Ende September 30 Jahre.
Von Beruf bin ich Kauffrau für Bürokommunikation. Ich schreibe dich an, weil ich Rat in Bafög - Angelegenheiten brauche und ich hoffe, dass du mir helfen kannst.
Dieses Jahr werde ich die 12. Klasse der FOS für Sozialwesen besuchen. Es ist eine Berufsschulklasse. Dieser Schulbesuch wird ein Jahr dauern und mit der Fachhochschulreife abschließen. Für dieses Jahr werde ich vom Bafögamt gefördert, da ich die Ausbildung vor dem 30. Lebensjahr begonnen habe.
Danach möchte ich allerdings die allgemeine Hochschulreife auf dem Abendgymnasium nachmachen, um Medizin studieren zu können. Ich habe mich mit der Schule schon vorab in Verbindung gesetzt. Laut der Schule käme direkt in die 12. Klasse, also ins Kurssystem. Ich weiß, dass man im Allgemeinen ab der 12. Klasse ab dem 2. Halbjahr Bafög erhalten kann. Nun meine Fragen an dich.
Weißt du, ob dann eine unabhängige Förderung (=Schülerbafög glaube nennt man das, oder?)bei mir gegeben wäre?
Habe ich denn überhaupt noch einen Anspruch auf das Studentenbafög, wenn ich nach Erlangen der Fachhochschulreife mich dazu entscheide die allgemeine Hochschulreife zu machen, statt sofort ein Studium mit dem Fachabitur zu beginnen? Habe ich dann das Recht auf ein Studium verwirkt?
Ich habe dich jetzt gedutzt. Falls dir das nicht recht gewesen sein sollte, sag mir das bitte. Und vor allem hoffe ich, dass du mir auf meine Anfrage antworten wirst, auch wenn du mir vielleicht nicht weiter helfen kannst.
Ich würde mich auf jeden Fall über eine Antwort von dir freuen.
LG Mondsonnenstern