Meine Tochter 21 Jahre hat ihr Studium erfolgreich beendet. Als geschiedener Vater musste ich immer eine Auskunft über meine finanziellen Verhältnisse geben. ( Bafög meiner Tochter ) Was ich natürlich auch getan habe.
Frage: Meine Tochter möchte jetzt wieder ein Studium beginnen. Bin ich wieder dazu verpflichtet meine finanziellen Verhältnisse darzulegen oder bin ich nur bei einem Erststudium dazu verpflichtet.
Hallo,
normalerweise müssen Eltern nur die erste Ausbildung finanzieren. Evtl kann deine Tochter auch Elternunabhängiges BaföG beantragen, aber damit kenn ichmich so gar nicht aus…
Gruss Bats
Hallo,
normalerweise müssen Eltern nur die erste Ausbildung
finanzieren. Evtl kann deine Tochter auch Elternunabhängiges
BaföG beantragen, aber damit kenn ichmich so gar nicht aus…
Gruss Bats
Danke für die Antwort! Habe mir schon so etwas gedacht.
Gruß Jens
wenn deine Tochter ein Diplom oder Magister hat, bist du raus, da sie ein sogenanntes Grundständiges Studium abgeschlossen hat.
Hat sie hingegen einen Bachelor , so kann sie in einem Master weitergefördert werden.
In beiden Fällen wird auf keinen FAll ein zweites Studium mit BAfög gefördert und du wirst auch nicht zur Kasse gebeten, da du ihr ein grundständiges STudium finanziert hast , und ein zweites Studium ihr Privatvergnügen ist.
bei Unklarheiten melde dich ruhig wieder
Stefanie
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo!
Ich habe eine kurze Frage
Meine Tochter 21 Jahre hat ihr Studium erfolgreich beendet.
Als geschiedener Vater musste ich immer eine Auskunft über
meine finanziellen Verhältnisse geben. ( Bafög meiner Tochter
) Was ich natürlich auch getan habe.
Frage: Meine Tochter möchte jetzt wieder ein Studium beginnen.
Bin ich wieder dazu verpflichtet meine finanziellen
Verhältnisse darzulegen oder bin ich nur bei einem Erststudium
dazu verpflichtet.
So wie ich das sehe, wird die Auskunft nur verlangt, wenn
ihre Tochter auch Bafög erhält. Da macht es keinen
unterschied, ob es ihr Erst- oder Zweitstudium ist.
Allerdings kann es auch sein, dass ihre Tochter keinen
Bafög mehr erhält, da sie bereits einen Abschluss hat.
(dies gilt, wenn sie Diplom bsloviert hat.)
Bei vorherigem Bachelor-Abschluss, müsste sie noch Bafög
für den Master erhalten, also kommt es darauf an, ob sie
Diplom oder Bachelor hat, ob sie Bafög erhält.
Ich hoffe ich konnte helfen.
hallo lieber jens,
es tut mir leid aber ich kann es dir nciht genau beantworten, jedoch kenne ich eine gute internetseite: www.das-neue-bafög.de, da wird es alles ziemlich gut erklärt…
lg beata
leider weiß ich nicht genau darüber bescheid, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass du die Grundlage, die du als Elternteil verpflichtet warst zu geben, ausreichend finanziell zur Verfügung gestellt hast.
Mit dieser Grundlage, einem abgeschlossenen Studium, sollte sie jetzt auf eigenen Beinen stehen können.
Es gibt die Regelung, das Eltern für Ihre Kinder bis zum 27. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen aufkommen müssen.