Liebe/-r Experte/-in,
Meine Tochter ist 22 Jahre alt. Sie hat ein Ausbildung als Inmobilienkauffrau dieses Jahr beendet.
Jetzt möchte sie im Oktober studieren.Architektur.Hat sie sich kurzfristig überlegt, weil ihr der Beruf doch nicht so gefällt.
Sie wohnt seit letztes Jahr im Mai nicht mehr zu Hause.
Mein Mann hat ein Einkommen von ca. 2000€ netto.
Ich habe einen Minijob 400€.
Mein Sohn 18 Jahre hat eine Ausbildung angefangen. 508€.
Wenn ich alle Ausgaben abziehe (Miete,Kredite, Versicherungen usw.)
bleiben uns zum leben 150€
Müssen wir für unsere Tochter Untehalt zahlen.?Meine Tochter meint wir müssten ihr 390€ zahlen.
Doch dann können wir nicht mher überleben.Zuviel Ausgaben.Ist das richtig das wir zahlen müssen?
Wo kann ich mich da erkundigen?
Ich finde leider nur Internetseiten für Studierende.
Nicht für betroffene Eltern.
Es wäre super, wenn sie mir helfen könnten.
vlg
tabesja
Hallo tabesja,
anhand Ihrer Angaben kann ich leider zur Berechnung keine Auskunft geben. Hier hilft Ihnen das für Ihre Tochter zutändige Studentenwerk weiter. Grundsätzlich besteht beim BAföG aber weiter eine Verpflichtung zum Unterhalt. Zur Berechnung kann ich Ihnen den BAföG-Rechner empfehlen: http://www.bafoeg-rechner.de/
Hat Ihre Tochter denn schon BAföG beantragt? Die Berechnung erfolgt immer mit dem Jahres-Brutto-Einkommen vom vorletzten Jahr vor Studienbeginn.
Ansonsten kann ich nur nochmal sagen, dass grundsätzlich eine Unterhaltspflicht gegeben ist, die Höhe (kann auch 0 sein) muss allerdings beim BAföG-Amt ermittelt werden…
MfG