ich möchte Dir nachfolgend einen kurzen Überblick über mich und eine Situation geben. Danach habe ich ein paar Fragen zusammengestellt.
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Ich bin 27 Jahre alt und ein österreichischer Staatsbürger der die ersten 12 Jahre seines Lebens dort auch verbracht hat. Dann ließen sich meine
Eltern scheiden und meine aus Deutschland stammende Mutter zog mit mir nach Deutschland zurück. Dort lebe ich bis heute. Habe hier meine
Schule fertig gemacht und meine Ausbildung. Inzwischen bin ich auch voll im Berufsleben angekommen.
Nun ist es so das mein Vater mir gerne sein Haus in Österreich vermachen bzw. überschreiben würde. Er hätte gerne
alles zu Lebzeiten geregelt und das ist natürlich auch in meinem Interesse. Desweiteren ist das auch eine „Sache“ um gewisse
Steuern zu umschiffen. Letztendlich wird dies alles nur auf dem Papier stattfinden und ich werde meinen Wohnsitz nicht wechseln.
Nun ist es aber so das ich nächstes Jahr auch ein Techniker-Studium in Deutschland beginnen möchte. Dazu würde ich gerne
Meister-Bafoeg beantragen. Nun ist mir aber in den Sinn gekommen das ich mit dem Haus ja auch ein „Vermögen“ besitze. Wie
verhält sich nun der Sachverhalt? Wird dies bei der Bafoeg-Berechnung mit einfließen? Muss ich dies überhaupt mit angeben oder
gilt da die Devise „Was keiner weiß macht keinen heiss!“? Letzendlich ändert sich ja nur im österreichischen Grundbuch der
Besitzername. Wäre es von Vorteil sich in Österreich wieder anzumelden um alles über eine dortige Adresse abzuwickeln?
Wie verhält es sich generell wenn ich arbeitlos werde? Wäre dieses „Vermögen“ dann mit einzurechnen? Ich habe keinen Steuerbetrug
oder ähnliches vor. Nur ich möchte mich nicht in die Nesseln setzen und mir etwas verbauen. Weil dann würde ich mit der Übergabe noch warten.
Vielleicht kannst Du mir helfen und ein paar Tipps geben!? Würde mich freuen! Wie würdest Du das machen?
Besitzt Ihr ein eigenes Haus oder eine Wohnung und bewohnt diese selbst, können sie als Härtefall von der Anrechnung freigestellt werden (§ 29 mit VwV 29.3.1 und 2, dazu gibt es eine Rundverfügung des BMBF zur Angemessenheit der Wohnungs/Hausgröße - PDF-Dokument).
Auch wenn Ihr dort nicht selbst wohnt, das Haus / die Wohnung aber nicht Euch allein gehört, kann es/sie von der Anrechnung freigestellt werden, wenn die anderen EigentümerInnen Euch nicht auszahlen können. Das festgestellt zu bekommen, ist allerdings eine schwierige Sache - siehe dazu beispielsweise folgenden Foren-Beitrag.siehe obigen Link
P.S. Warum beantragst du nicht Schülerbafög. Dort kriegst du wahrscheinlich nicht soviel wie bei Meisterbafög aber du musst dort „nur“ die Hälfte zurückbezahlen. Bei Meisterbafög 3/4.
Kannst ja vorher mit dem Bafögrechner ausrechnen ob das finanziell ausreicht. siehe Link (sollte auch Meisterbafög gelten…bin mir aber nicht 100% sicher) http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ ansonsten googeln.
du schätzt die Lage schon richtig ein.
Wenn dir das Haus alleine gehört, wirst du in keinem Falle BAföG bekommen. Nur bei einer Erbengemeinschaft hättest du die Möglichkeit einen Antrag auf unbillige Härte zu stellen.
Bei Arbeitslosengeld 2 verhält es sich genauso , man würde von dir verlangen erst das Haus zu verkaufen, das Geld bis auf einen kleinen Freibetrag auszugeben und dann erst würdest du was bekommen.
Erkundige dich auch genau, wie das mit dem Meister-Bafög und EU-Bürger ist.
Beim Studentenbafög ist die Voraussetzung, dass EU-Bürger vor BEginn des Studiums ein halbes Jahr in ihrem Bereich ein Praktikum absolviert haben oder gearbeitet haben. Sonst gibt es nix.
ich teile kurz mit, dass bei der Antragstellung das Vermögen zum Zeitpunkt der antragstellung maßgebend ist. Es gibt bei Erbschaft vielleicht eine Regelung dass man ja „jetzt noch nicht“ darauf zugreifen kann. Im Übrigen gebe ich den Hinweis dass alle für den Anspruch erforderlichen Angaben gemacht werden müssen. Ich halte es meist so: was ich nicht weiß… Gerade „Eigentum“ im ausland wäre schwer herauzubekommen. Aber genaue Hinweise wie man was „umschiffen“ kann mag ich auch nicht geben.
Ganz kurz erwähne ich noch dass man nur Anspruch hat wenn man bis zum Beginn des 30. Lebenjahres bereits mit der entsprechenden Aubildung/Studium begonnen hat.
Ich ganz persönlich würde wahrscheinlich mit dem Übertragen warten.