bafög

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe zwei Fragen zur Vorausleistung.

Kann die Vorausleistung auch gewährt werden, wenn der Antragsteller noch zu Hause wohnt. Ich bezweifel dass, denn die Eltern müssen den Unterhalt nicht zwingend monitär leisten, sondern auch mit Kost und Logis. Kann es sein, dass das BAföG-Amt nur einen Teil des Bedarfsatzes als Vorausleistung auszahlt, da die Eltern den Rest mittels KOst und Logis leisten ?

wie oft muss der Antrag gestellt werden ,mit jedem Bewilligungsfzeitraum wieder oder nur mit dem Erstantrag ?

danke im Voraus

Stefanie

Wieso Vorausleistung und nicht regulärer Antrag?

Schülerbafög oder Studiumsbafög oder Meisterbafög?
Kannst du nicht elternunabhängiges Bafög beantragen…googeln?

Antrag muss jedes Jahr gestellt werden!
Erst Erstantrag und danach Wiederholungsanträge!

Höhe des zu erwartenden Baföges siehe Bafög-Rechner. Link http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

MfG

A.Brodale

Das hat leider meine Frage nicht beantwortet.

1.Studentenbafög
2. Eltern können ermittelten Unterhalt nicht bezahlen, daher soll Vorausleistung beantragt werden.

Geht dies auch , wenn Studierender noch zu Huase wohnt.
2. Muss die vorausleistung, nicht derAntrag selbst , jedes Jahr neu beantragt werden ?

mfg
Stefanie

Wieso Vorausleistung und nicht regulärer Antrag?

Schülerbafög oder Studiumsbafög oder Meisterbafög?
Kannst du nicht elternunabhängiges Bafög beantragen…googeln?

Antrag muss jedes Jahr gestellt werden!
Erst Erstantrag und danach Wiederholungsanträge!

Höhe des zu erwartenden Baföges siehe Bafög-Rechner. Link
http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

MfG

A.Brodale

Hallo,

tut mir leid, diese Anfrage habe ich übersehen.

Es ist richtig. Grundsätzlich kann man Vorausleistung beantragen wenn man noch zu hause wohnt, jedoch wird der Natural-Unterhalt angerechnet. Und u.U. auch das Kindergeld.
Im 2. BWZ kann analog elternunabhängig gewährt werden, wenn kein Unterhaltsanspruch mehr besteht. Dieses muss ja aber erstmal festgestellt werden. Bei der ersten Ausbildung ist ein Unterhaltsanspruch immer gegeben und nach dem BGB können sich Eltern auch aussuchen in welcher Form er geleistet wird (Geld,- Sachleistung)