ich habe 1994 Bafög beantragt und auch für 1 Semester bekommen. Danach habe ich nichts mehr beantragt.
Mein Studium ist seit Februar 1999 beendet. Meine Frage:
Meldet sich irgendwann eine Behörde bei mir? Wenn ja, wann?
Oder muß ich mich melden? Wo?
Kann es sein, dass die mich vergessen haben?
hi, wovon hast du denn bis jetzt ohnbafögig gelebt ?
Das muß, wenn Bedürftigkeit besteht, jedes Jahr neu vom Bedürftigen beantragt werde, Sozialleistungen fliegen einem nicht ins Haus.Steht überigens auch auf deinen Bafög Bescheid aus 94. Rückwirkend gibt es nichts.
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich bekam nach einigen Jahren, nach Beendigung der Regelstudienzeit, ich glaube 2 -3 Jahre später einen Bescheid, bzw. gleich eine Mahnung und einen Bußgeldbescheid, weil ich mittlerweile umgezogen war und die erst meine neue Adresse ermitteln mußten.
Es besteht nämlich wie ich mittlerweile weiß eine Ummeldepflicht bei jedem Umzug! Du mußt jederzeit für die erreichbar sein!
Der Zeitpunkt der Rückzahlungsfrist ist genau von vornherein festgelegt.(siehe Bafökbescheid) Am besten Du rufst gleich mal beim Bundesverwaltungsamt in Köln an!
Tel.: 0188 83 58 - 4103, Frau Silies. Die gibt Dir sicherlich gerne Auskunft! (Ist auch ganz nett)
Denn sonst flattern Dir auch unversehens und unerwartet plötzlich die Mahnungen ins Haus!)
Herzliche Grüße
Ilona
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]