Liebe/-r Experte/-in,
Meine Tochter (20Jahre) will in diesem Jahr mit ihrem Studium anfangen.
Ich war mit ihrer Mutter bis 1993 verheiratet,dann hat ihre Mutter wieder geheiratet und ihr Mann hat Arbeit verdient ganz gut.Ihre Mutter hat auch Arbeit.
Ich bin aber Hartz4 Empfänger.Laut Bafög-Rechner habe ich ermittelt das sie Bafög kriegen würde alles in Allem so 584€.Ihre Mutter und deren Ehemann meinen nun dass sie kein BaföG kriegen würde weil sie beide zuviel verdienen,
aber laut Baf-Rechner müssen sie doch von meinem Einkommen
ausgehen,meine Tochter ist ja nicht adoptiert.
Meine Tochter hat auch noch einen Halbbruder 16 Jahre alt der auch in diesem Jahr(September) eine Ausbildung als Koch anfängt.
Wie wird das nun berechnet?
Vielen Dank im Vorraus
MfG Hajo
hallo hajo,
relevant für die berechnung des bafögs deiner tochter ist dein einkommen (wird mit „0“ € angesetzt, da ALG 2 nicht anrechenbar ist), das einkommen der mutter sowie ein eventuelles einkommen deiner tochter durch einen nebenjob.
wenn das einkommen der mutter also nicht allzu hoch ausfällt, ist die bewilligung von bafög möglich.
das einkommen des stiefvaters interessiert jedenfalls nicht, da - wie du selbst schon gesagt hast - das mädchen nicht adoptiert wurde.
für den halbbruder in ausbildung wird ein freibetrag gewährt, der sich bafög-erhöhend auswirken kann, wenn das einkommen der mutter nicht überdurchschnittlich hoch ist.
gruss.
Hmm leider weiß ich es auch nicht, da müsstest du beim zuständigen amt nachfragen. viel erfolg!
Hallo sweethome
Tausend Dank für Deine hilfreiche Antwort.
Gruss Hajo
Hallo sweethome
Tausend Dank für Deine hilfreiche Antwort.
Gruss Hajo.
Hi,
soweit ich weiß, sind für Bafög erst einmal Ihr Einkommen und das der Mutter relevant, der neue Mann ist nicht unterhaltspflichtig gegenüber der Tochter. Wenn der Halbbruder Ihrer Tochter der Sohn Ihrer Ex-Frau ist, kann sich die Ausbildung des Halbbruders auf das anrechenbare Einkommen der Mutter auswirken, wahrscheinlich aber nicht bedeutend.
LG
figuralis
Hallo,
ansich ist es so, dass das Einkommen beider Elternteile (= Sie und Ihre Exfrau) berechnet wird.
Jedoch kann durch die Neuheirat das Einkommen auch des Stiefvaters miteinbezogen werden, da Ihre Exfrau mit ihm in einer Wohngemeinschaft, bzw. gleichem Haushalt leben.
Genauere Auskünfte kann Ihnen das zuständige BAfoegamt geben. Bitte rufen Sie dort an und fragen gerne nach.
Herzliche Grüße!