Bafög

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine uneheliche tochter 23 jahre abgeschlossene
ausbiltung/beruf ergoterabeutin. ich habe unterhalt bis nach
der berufsausbiltung gezahlt wo sie auch bafög bekommen hat.
das ist nun in etwa ein jahr her. nun möchte sie eine zweite
berufsausbildung zur erzieherin machen. muß ich nun als
unterhaltspflichtiger nocheinmal den antrag für das bafögamt
ausfüllen. grundlegend bin ich nicht mehr nach der ersten
ausbildung unterhaltspflichtig. muss ich den antrag ausfüllen
oder soll ich als nich zum unterhalt heranziebarer vater dem
amt die situation darstellen.
danke roland

hallo roland,
ich denke deine tochter sollte elternunabhängiges Bafög beantragen.
Um sicher zu gehen, würde ich dem bafäg-amt eine kurze mitteilung schreiben, dass du nicht unterhaltspflichtig bist und daher den antrag auch nicht ausfüllen musst.
Nur zur info, ich bin kein experte, sondern nur interessierte mutter eines sohnes der auch bafög bekommt und derzeit in china studiert…
schönes we
gruss roswitha

Hallo,

es kommt darauf an, ob du deiner tochter bis zur schmerzgrenze helfen möchtest! es ehrt dich, dass du dich so verpflichtet fühlst und du kannst natürlich für alles bezahlen, was du möchtest, aber ich würde nicht unbedingt eine zweite ausbildung finanzieren wollen wenn ich nicht von amtswegen unbedingt müsste! das kann ich in deinem fall leider nicht genau beurteilen. es schadet jedoch nichts dem amt alles genau zu schildern, denn es wird eh nur das tun und bewilligen, was es für richtig hält. wenn du sicher bist nicht mehr unterhaltsfplichtig zu sein, dann gib ruhig alles an und warte die entscheidung ab. sollte deine tochter grundsätzlich keine andere möglichkeit haben als sich ihre ausbildung von dir finanzieren zu lassen, dann kannst du immer noch „freiwillig“ entscheiden, du ihr diesen wunsch erfüllst.
sorry, das ich keine konkreteren tipps geben kann.

viel erfolg und lieben gruß

vita

Hallo,

ich würde dem Bafög-Amt den Sachverhalt kurz schildern, wenn es sich um einen zweite Ausbildung handelt, die nicht bafög-fähig ist, sollte das Einreichen von Einkommensnachweisen nicht erforderlich sein. Falls das Bafög-Amt sich da nicht sicher ist, kann es natürlich sein, dass Sie trotzdem die Nachweise schicken müssen - aber wenn die zweite Ausbildung nicht gefördert werden kann, ist das ja ohne Belang.

LG
figuralis

Hallo NICHTEHELICHER Vater Roland,

grundsätzlich bist du verpflichtet, das Formular auszufüllen.

Grundsätzlich stimmt es NICHT, dass du mit einer finanzierten Beruftsausbildung aus der Unterhaltspflicht raus bist.

Wenn, und das ist bei deiner Tochter der Fall, die Ausbildungen in zeitlicher Nähe liegen und aufeinander aufbauen, gelten beide Ausbildungen als Ausbildungsabschnitte und du musst den zweiten auch noch finanzieren.

Leider bin ich keine Expertin für Schülerbafög, aber ich bezweifel, dass deine Tochter für die zweite schulische Ausbildung noch BAföG bekommt.

Frage am Rande: warum im Himmels willen will sie denn Erzieherin werden ??? Soll sie doch soziale Arbeit studieren. Die Ausbildung dauert genauso lange, sie bekommt nachher mehr Gehalt, ist universeller einsetzbar. Außerdem wird früher oder später der Erzieher sowieso abgeschafft und dann steht sie da mit einer minderwertigen Ausbildung und bekommt nur Stellen für Kinderpfleger ( die bekommen sowenige Geld, dass man fast zu Hause bleiben kann !! )
UUUNd - hier bekommt sie in jedem Falle BAföG !!

Red mal mit deiner Tochter, sie kann mich auch gerne kontaktieren.

Viel Erfolg !!

Stefanie

Hallo Stefanie,

in Zeitlicher nähe könnte noch hinkommen aber was hat Ergoterabeutin mit Erzieherin zu tun?

In jedemfall muß ich ja wohl nicht Auskunft geben!

Denn ich bin in diesem fall nicht mehr der Ansprechpartner.

Roland

Entschuldige die späte Antwort!

Grundsätzlich ist es ratsam den Antrag auszufüllen. Denn es gibt zum Schutze des Auzubildenden für genau solche Fälle eine Art Eilantrag, dass wenn Eltern sich weigern die Vermögensverhältnisse anzugeben, der Auzubildende die Unterlagen ber Einschreiben an den Elternteil zu versenden hat und wenn darauf keine Reaktion erscheint, das Bafoegamt Klage erheben kann. Natürlich gibt es vorher Briefwechsel - aber solcher Ärger ist vermeidbar.
Setze Dich mit dem Amt in Verbindung, erkläre deine Situation und dort werden Sie dir das beste Vorgehen weiter erklären.

Viel Erfolg!

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine uneheliche tochter 23 jahre abgeschlossene
ausbiltung/beruf ergoterabeutin. ich habe unterhalt bis nach
der berufsausbiltung gezahlt wo sie auch bafög bekommen hat.
das ist nun in etwa ein jahr her. nun möchte sie eine zweite
berufsausbildung zur erzieherin machen. muß ich nun als
unterhaltspflichtiger nocheinmal den antrag für das bafögamt
ausfüllen. grundlegend bin ich nicht mehr nach der ersten
ausbildung unterhaltspflichtig. muss ich den antrag ausfüllen
oder soll ich als nich zum unterhalt heranziebarer vater dem
amt die situation darstellen.
danke roland