Hallo.
meine Frage bezieht sich auf die Änderungen der Bafoegreform ab 01.04.2001. Es gibt ja neue Bedarfssätze - muß man einen neuen Antrag stellen oder ändert sich das automatisch?
Außerdem würde mich interessieren ob das Kindergeld dann nicht mehr auf mein Einkommen angerechnet wird?!?!
Würd mich über fachkundige Antworten freuen!!!
MFG