Bafög

Liebe/-r Experte/-in,
Folgende Situation
Mein Freund hat sich eine Eigentumswohnung gekauft und nun möcten wir zusammenziehen. Ich werde im Oktober ein Studium anfangen und habe Bafög anspruch. Jetzt ist die Frage unter was des laufen muss (WG, Lebensgemeinschatft, Untermieter, etc) damit mein Bafög anspruch nicht verfällt und sein Gehalt (2300€ netto im Monat) angerechnet wird. Es ist so dass ich ihm monatlich Miete zahlen werde und meinen Lebensunterhalt selber finanzieren will
Und wie sieht des mit den Versicherungen aus, Feuerschutz, Rechtschutz etc. weil ein Bankberfater hat uns gesagt, dass wir des zusammenmachen können wenn wir zusammenleben, dann muss man des nur einmal bezahlen.
Vielen Dank schonmal im vorraus
tiegerschnegge

Hallo Tigerschnegge,

solange du mit deinem Freund nicht verheiratet bist, wird sein Gehalt auch nicht angerechnet. Das Bafögamt interessiert sich nur für den Ehepartner und die Eltern.

Allerdings musst du mal schauen, dass ihr dann vlt einen Untermietvertrag macht (den will das Bafögamt sicher haben). Ich denke das wäre das „Einfachste“. Auch FALLS eure Beziehung mal (was ich euch nicht wünsche) auseinander gehen würde, wäre ein solches Verhältnis am einfachsten. Aber vlt geht es auch noch einfacher und du fragst einfach mal beim Amt nach. Ganz unverbindlich.

Wg den Versicherungen weiß ich leider nicht. Ich glaube allerdings nicht, dass das Bafögamt da etwas „zusteuert“. Aber da weiß ich echt nicht wie das festgehalten ist.

Hoffe das hilft. Liebe Grüße

Jennimiti

Hallo,

als Lebenspartner zählt das Einkommens, deines Freundes nicht für den Bagoegantrag.
Wenn Du jedoch einen Mietzuschuss vom BAfoegamt erhalten möchtest, würde ich mit deinem Freund einen Untermietvertrag abschließen, dann ist er dein Vermieter und Du kannst die Mietkosten beim Amt angeben. Du benötigst einen offizielle Bescheinigung darüber, dass Du auch tatsächlich Miete abdrückst. Denn ansonsten meint das Bafoegamt noch, dass Du nur zum Schein Miete bezahlst. Im Antrag wird ja lediglich gefragt ob die Immobilie im Eigentum der Eltern ist. Dort nein ankreuzen und im Anschluss eine Mietkostenbescheinigung beifügen.

Bezüglich der Versicherungen, kenne ich mich nicht genug aus. Falls Du jedoch beabsichtigst diese Ausgaben beim Amt einzureichen, muss ich Dich enttäuschen. Diese Ausgaben werden nicht erstattet. Das ist sozg. Privatvergnügen. Aber auf jeden Fall diese Versicherung nur einmal abschließen und sich die Kosten teilen. Es wird ja die Immobilie versichert und nicht die Personen!

Folgende Ergänzung:

Das Einkommen deines Freundes zählt nicht, wenn ihr nicht verheiratet seid. Ich war mir jetzt nicht sicher ob das in voriger Nachricht klar rüber kam. Bei Familienstand ledig eintragen. Lebenspartner fallen erst ins Gewicht, wenn sie zu Ehemännern werden, weil diese dann unterhaltspflichtig werden.

Viel Erfolg!

Alles getrennt. Fragt doch bei den Linken oder irgendwelche Spezialisten für Sozialschmarotzer

Liebe Tiegerschnegge,

Dein Freund ist Dir gegenüber ja nicht unterhaltspflichtig - anders sähe es aus, wenn ihr verheiratet wärt :smile:. Dein Bafög-Anspruch bleibt also von dem Zusammenziehen unberührt, und auch die Mietkosten müsstest Du gegen Vorlage einer Bescheinigung (durch Deinen Freund) angeben können.

Das mit den Versicherungen stimmt zumindest teilweise: Hausratversicherung braucht man bei „eheähnlicher Gemeinschaft“ nur eine; bei Rechtschutz kann ich mir das nicht ganz vorstellen, aber die Versicherung müsste Dir da Auskunft geben können.

LG
figuralis

Hallo und sorry für die Verspätung!

Das Bafög-Amt interessiert nur, ob Du einen eigenen Haushalt führst, also nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst. Dein Freund kann Dir als Wohnungseigentümer einen Mietvertrag für x Zimmer zu einer Summe x ausstellen. Damit ist Dein eigener Haushalt vor dem Amt begründet. Da Ihr nicht verheiratet seid und er somit nicht unterhalstflichtig für Dich ist, ist es egal wie viel er verdient und ob Ihr richtig zusammen wohnt oder nur in der selben Wohnung. Die ganzen Versicherungen gelten für die Wohnung und da kann man den Betrag auf die Bewohner aufteilen oder als Alleinverdiener und Eigentümer einfach alleine bezahlen :wink:

Für weitere Infos hier die ultimative Seite mit allen Antworten auf alles:

http://www.bafoeg-rechner.de/

Besonders interessant ist der Bafög-Rechner, da kannst DU ganz genau sehen ob und wie viel Du bekommst und worauf es dabei ankommt.

Ganz lieben Gruß

Vita

Hallo ,

solange ihr nicht heiratet, ist dein Freund fürs BAföG irrelevant

Stefanie