Bafög

Liebe/-r Experte/-in,

meine frage geht dahin das meine Schwester ist seit 17 Jahren alleinerziehende Mutter von 3 Mädels. Die älteste jetzt 24 hat jetzt endlich einen Studienplatz gefunden und hat sich auch bei der Bafögstelle informiert. Dort wurde ihr gasagt das das Einkommen der Eltern angerechnt wird soweit alles klar. Mutter in bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftig also eher ein Geringes einkommen. Aber jetzt, der Vater hatte von 17 Jaheren einen schweren Autounfall wobei er so schwerwiegende Schäden behalten hat das er bis heute Schwerst Pflegebedüftig ist. Er bifindet sich in einen Pflegehein und bezieht über die Betreuerin dort ein Unterhaltsgeld von ca 1000€ aber gerade dieses Geld soll jetzt als Famielieneinkommen mit angerechnet werden. Ist dies Richtig? Oder greifen da Härtefallregelungen bzw. wo kann man sich darüber informieren.

Im voraus vielen Dank für die Antworten

Gruss Froni

Hm
Also bei ihrer Anfrage werden verschiedene Sachen durcheinander geworfen die nichts miteinander zu tun haben und auch für eine richtige Auskunft unvollständig sind.
Wenn die älteste Tochter studiert und selbst keine
5 Jahre gearbeitet hat bzw. 6 mit Berufsausbildung,
dann geht es natürlich nach dem Einkommen der Eltern.
Was den Vater betrifft:Unterhalt ist kein Einkommen.
Ein Betreuer zahlt auch keinen Unterhalt.Soll es ein Vormund sein der Taschengeld zahlt? Und wenn ja an wen?Der Vater hat vermutlich Rente,Pflegegeld oder eine andere öffentliche Leistung.Wenn diese voll für ein Pflegheim verwendet wird zählt es auch nicht. Außerdem hat er als Schwerbehinderter ja im Regelfall eine Anerkennung vom Versogungsamt . Auch hier gibt es Einkommensfreibeträge.
Ich kann mir nicht vorstellen das hier kein Bafög gezahlt werden soll. Vielleicht soll sich die Tochter mal persönlich bei dem Amt informieren.Jedes Amt hat Sprechstunden.Bei einer Weitergabe von Sachverhalten über 3 oder 4 Stellen kommt immer was neues heraus was am Ende dann so nicht stimmt.Das ist wie bei dem Spiel stille Post.

Hallo Froni,

der Vater hat für sich selbst schon einen Freibetrag von 1040 € - damit liegt er schon über seinem Einkommen. Also keine Panik !!

Stefanie

Liebe/-r Experte/-in,

meine frage geht dahin das meine Schwester ist seit 17 Jahren
alleinerziehende Mutter von 3 Mädels. Die älteste jetzt 24 hat
jetzt endlich einen Studienplatz gefunden und hat sich auch
bei der Bafögstelle informiert. Dort wurde ihr gasagt das das
Einkommen der Eltern angerechnt wird soweit alles klar. Mutter
in bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftig also eher ein
Geringes einkommen. Aber jetzt, der Vater hatte von 17 Jaheren
einen schweren Autounfall wobei er so schwerwiegende Schäden
behalten hat das er bis heute Schwerst Pflegebedüftig ist. Er
bifindet sich in einen Pflegehein und bezieht über die
Betreuerin dort ein Unterhaltsgeld von ca 1000€ aber gerade
dieses Geld soll jetzt als Famielieneinkommen mit angerechnet
werden. Ist dies Richtig? Oder greifen da Härtefallregelungen
bzw. wo kann man sich darüber informieren.

Im voraus vielen Dank für die Antworten

Gruss Froni