bafög

Liebe/-r Experte/-in,
meine Schwester ist 33, hat 2 Kinder und kann auf Grund dessen und der privaten Situation in Ihrem alten Beruf (Backwarenverkäuferin da gehts meist um 5 los und in Schichten) nicht mehr arbeiten, da sich dies mit den Kinderbetreuungszeiten nicht vereinbaren lässt! Nun möchte Sie eine 2. Ausbildung an der Schule sozial-psychologisches-institut ggmbh ( Die Bafög bearbeiterin meinte die Schule sei im Limit, Was auch immer sie damit meint) machen, das wäre eine Schulische Ausbildung zur Sozialassistentin (Schulgeldpflichtig) Nun habe ich schon gelesen, das Bafög nur bis 30 in Ausnahmen bis 35 gezahlt wird es steht aber unten dran, dass dieser Satz nicht gilt wenn
1b. der Auszubildende eine weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 aufnimmt

welcher wiederum besagt:
§ 7

(2) Für eine einzige weitere Ausbildung wird Ausbildungsförderung längstens bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluß geleistet,

  1. wenn sie eine Hochschulausbildung oder eine dieser nach Landesrecht gleichgestellte Ausbildung insoweit ergänzt, als dies für die Aufnahme des angestrebten Berufs rechtlich erforderlich ist,

  2. wenn im Zusammenhang mit der vorhergehenden Ausbildung der Zugang zu ihr eröffnet worden ist, sie in sich selbständig ist und in derselben Richtung fachlich weiterführt,

Geh ich richtig in der Annahme das meine Schwester trotz ihres Alters Bafög bekommen kann wenn die Ausbildung förderfähig ist???

Ich brauch bitte eine zuverlässige Antwort wer sich nicht sicher ist, schreibt mir das bitte dazu :o) Vielen Dank!

Hallo,

wenn die Schule nach BAföG förderungswürdig ist, kann deine Schwester BAföG bekommen. Im übrigen gibt es keine 35 Jahre Grenze (nur beim Master).

Stefaniel

Bin mir nicht sicher, wie das gehandhabt wird, das Alter sollte wegen der Erziehungszeiten kein Problem sein, aber ob das mit der 2. Ausbildung geht, weiß ich leider nicht.

LG
figuralis