Hallo peace1,
hmm…
ja dass Amt hat erst jetzt, nachdem die den Antrag im Dezember abgelehnt haben, durch die Sekretärin erfahren, dass die garnicht zuständig sind.
Der Antrag wurde also bereits im Dezember abgelehnt? Hast du damals schon Widerspruch eingelegt? Oder wie ist das Amt darauf gekommen, jetzt zu sagen, dass sie garnicht zuständig waren?
Rückwirkend erhältst du nur Geld, wenn der bereits gestellte und abgelehnte Antrag nun doch noch bewilligt wird (z. B. weil du neue/richtige Unterlagen einreichst). Das geht allerdings eigentlich nur innerhalb einer Widerspruchsfrist. Wenn du keinen Widerspruch eingelegt hattest, wird es meines Erachtens schwierig, jetzt zu bewirken, dass der Bescheid noch einmal überprüft wird.
Wenn du aber damals schon Einspruch eingelegt hattest und sich das Amt daraufhin für nicht zuständig erklärt hat, empfehle ich dir, das Amt aufzufordern, deine Unterlagen an das zuständige Amt abzugeben, damit die die Angelegenheit weiterbearbeiten können.
Ja die Sache mit dem „freiwillig“: ich hab schon die neue Schulbescheinigung bin mir jetzt aber nicht sicher ob ich für 2011/2012 wieder beantragen soll oder ersgt für 2012/2013? Natürlich diesmal im richtigen Amt, da die in meinem Lankreis sich nach der Mitteilung der Sekretärin nicht mehr zuständig fühlen. Den Schnitt für die 13. hab ich letztes Jahr um 0,01 verpasst und hab im Prinzip schon freiwillig wiederholt aber ja nur deswegen weil der angestrebte Abschluss der war, den man nach der 13. erhält…
Ich empfehle dir, auf jeden Fall beim „richtigen“ Amt den Antrag für 2012/2013 zu stellen. Den brauchst du auf jeden Fall, und die können mit der Bearbeitung schon einmal anfangen - unabhängig von der Handhabung deines Antrags für 2011/2012.
Was deinen Antrag für 2011/2012 angeht: Lass dir von der Schule bescheinigen, dass du die Klasse wiederholen musstest, um das angestrebte Ziel (Abschluss nach der 13. Klasse mit allgemeiner Hochschulreife) zu erreichen.
Wenn dir die Schule eine solche Bescheinigung ausstellt, gehst du damit zu dem Bafög-Amt, das den Antrag abgelehnt hat. Du reichst die Bescheinigung ein und bittest um nochmalige Bearbeitung des Antrags, weil der Bescheid auf Basis von falschen Annahmen erteilt wurde. Gleichzeitig bittest du, dass sie deinen Fall an das zuständige Bafög-Amt abgeben.
Ob das alles klappt, kann ich dir nicht versprechen. Aber der Versuch kostet dich nichts außer ein bisschen Papierkram 
Viele Grüße
tinastar