bafög

Liebe/-r Experte/-in,

ich ein relativ kompliziertes Problem mit Bafög:
Ich hab für 2011/2012 einen Antrag im landratsamt meines Landkeises abgegeben, die haben mich abgelehnt mit der Begründung, dass sie mir kein Geld zahlen für eine Notenverbgesserung eines angestrebten Abschlusses den ich schon habe (12. Klass freiwillig wiederholt wegen nicht erreichens des NC für die 13. Klass FOS). Da ich aber auf der FOS bin, sind die zum Einen gar nicht zuständig, da ich im Lk beantragen muss in dem meine Mutter wohnt und zum Anderen ist mein angestrebter Abschluss nich die Fachhochschulreife (nach der 12.) sondern die allgemeine Hochschulreife (nach der 13.). Hätten die mir das nicht eigentlich mitteilen müssen, dass sie garnicht zuständig sind? Und bin ich Bafög berechtigt wenn die Schulbescheinigung falsch ausgefüllt wurde (Kästchen „freiwillige Wiederholung“ angekreuzt). Das sind ja Fehler von Seiten des Landratsamtes und der Schule kann ich eine Rückzahlung verlangen/einklagen?
Schnelle Antworten wären super danke :smile:

Hallo peace1,
das ist in der Tat ein komplexer Fall.

Hätten die mir das nicht eigentlich mitteilen müssen, dass sie garnicht zuständig sind?

Das wäre zum mindest zu erwarten gewesen. In der Regel richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort der Eltern, in Ausnahmefällen nach dem Wohnort des Kindes. Was sagt denn das Amt zur Zuständigkeit? Wenn sie einen Ablehnungsbescheid erteilt haben, heißt das eigentlich, dass sie sich selbst für zuständig halten.

Wenn sie sich für zuständig erklären, solltest du dich auch weiterhin an dieses Bafög-Amt wenden. Du könntest natürlich jetzt einfach zu dem anderen Amt gehen und einen neuen Antrag stellen. Der würde jedoch erst ab Antragstellung gelten (also April 2012); eine rückwirkende Zahlung wäre nicht mehr möglich.

Und bin ich Bafög berechtigt wenn die Schulbescheinigung falsch ausgefüllt wurde (Kästchen „freiwillige Wiederholung“ angekreuzt). Das sind ja Fehler von Seiten des Landratsamtes und der Schule…

Wer hat diese Bescheinigung ausgefüllt? Die Schule? Wenn ja, solltest du zur Schule gehen und dir dort eine richtig ausgefüllte Bescheinigung geben lassen. Kläre mit der Schule, ob die Angabe „freiwillige Wiederholung“ in diesem Kontext falsch ist. Wenn ja: Lass dir eine neue Bescheinigung ausstellen.

Wichtig ist auch, dass du gegen den Bafög-Bescheid fristgerecht Widerspruch einlegst. Die Fristen sollten am Ende des Bescheides erläutert sein. Einfach schriftlich mitteilen, dass du Widerspruch einlegst, weil die Entscheidungsgrundlagen nicht wegen eines Fehlers der Schule nicht richtig waren. (Das setzt natürlich voraus, dass die Schule tatsächlich einen Fehler gemacht hat).

kann ich eine Rückzahlung verlangen/einklagen?

Das kommt darauf an, ob es sich bei deiner Wiederholung der Klasse um ein freiwilliges Wiederholen handelt oder nicht.
Wenn freiwillig, dann kein Bafög und auch keinen Rückzahlungsanspruch.
(Freiwillig bedeutet letztlich, dass du nicht sitzen geblieben bist, aber deine Noten so schlecht waren, dass du dich trotzdem zum wiederholen entschlossen hast)
Wenn nicht freiwillig, dann Bafög und Rückzahlungsanspruch.

Zum Schluss noch diese Information: Wenn du wegen des freiwilligen Wiederholens tatsächlich kein Bafög bekommen solltest, kannst du nach dem wiederholten 12. Jahr für das 13. Schuljahr trotzdem wieder Schülerbafög beantragen.

Viele Grüße
tinastar

hi,
danke für deine schnelle und hilfreiche Antwort.
ja dass Amt hat erst jetzt, nachdem die den Antrag im Dezember abgelehnt haben, durch die Sekretärin erfahren, dass die garnicht zuständig sind. Voll die Idioten.
Ja die Sache mit dem „freiwillig“:
ich hab schon die neue Schulbescheinigung bin mir jetzt aber nicht sicher ob ich für 2011/2012 wieder beantragen soll oder ersgt für 2012/2013? Natürlich diesmal im richtigen Amt, da die in meinem Lankreis sich nach der Mitteilung der Sekretärin nicht mehr zuständig fühlen. Den Schnitt für die 13. hab ich letztes Jahr um 0,01 verpasst und hab im Prinzip schon freiwillig wiederholt aber ja nur deswegen weil der angestrebte Abschluss der war, den man nach der 13. erhält…
heul…

Hallo peace1,

hmm…

ja dass Amt hat erst jetzt, nachdem die den Antrag im Dezember abgelehnt haben, durch die Sekretärin erfahren, dass die garnicht zuständig sind.

Der Antrag wurde also bereits im Dezember abgelehnt? Hast du damals schon Widerspruch eingelegt? Oder wie ist das Amt darauf gekommen, jetzt zu sagen, dass sie garnicht zuständig waren?

Rückwirkend erhältst du nur Geld, wenn der bereits gestellte und abgelehnte Antrag nun doch noch bewilligt wird (z. B. weil du neue/richtige Unterlagen einreichst). Das geht allerdings eigentlich nur innerhalb einer Widerspruchsfrist. Wenn du keinen Widerspruch eingelegt hattest, wird es meines Erachtens schwierig, jetzt zu bewirken, dass der Bescheid noch einmal überprüft wird.

Wenn du aber damals schon Einspruch eingelegt hattest und sich das Amt daraufhin für nicht zuständig erklärt hat, empfehle ich dir, das Amt aufzufordern, deine Unterlagen an das zuständige Amt abzugeben, damit die die Angelegenheit weiterbearbeiten können.

Ja die Sache mit dem „freiwillig“: ich hab schon die neue Schulbescheinigung bin mir jetzt aber nicht sicher ob ich für 2011/2012 wieder beantragen soll oder ersgt für 2012/2013? Natürlich diesmal im richtigen Amt, da die in meinem Lankreis sich nach der Mitteilung der Sekretärin nicht mehr zuständig fühlen. Den Schnitt für die 13. hab ich letztes Jahr um 0,01 verpasst und hab im Prinzip schon freiwillig wiederholt aber ja nur deswegen weil der angestrebte Abschluss der war, den man nach der 13. erhält…

Ich empfehle dir, auf jeden Fall beim „richtigen“ Amt den Antrag für 2012/2013 zu stellen. Den brauchst du auf jeden Fall, und die können mit der Bearbeitung schon einmal anfangen - unabhängig von der Handhabung deines Antrags für 2011/2012.

Was deinen Antrag für 2011/2012 angeht: Lass dir von der Schule bescheinigen, dass du die Klasse wiederholen musstest, um das angestrebte Ziel (Abschluss nach der 13. Klasse mit allgemeiner Hochschulreife) zu erreichen.

Wenn dir die Schule eine solche Bescheinigung ausstellt, gehst du damit zu dem Bafög-Amt, das den Antrag abgelehnt hat. Du reichst die Bescheinigung ein und bittest um nochmalige Bearbeitung des Antrags, weil der Bescheid auf Basis von falschen Annahmen erteilt wurde. Gleichzeitig bittest du, dass sie deinen Fall an das zuständige Bafög-Amt abgeben.

Ob das alles klappt, kann ich dir nicht versprechen. Aber der Versuch kostet dich nichts außer ein bisschen Papierkram :smile:

Viele Grüße
tinastar

Hallo,
ich bin zwar kein Experte für Schülerförderung.
Aber es ist klar das niemand BaföG bekommt wenn er
irgendwelche Klassen ohne zwingenden Grund
wie z.B. nicht versetzt, Abschluss nicht bestanden etc. wiederholt. Die nachfolgenden Klassen oder Schulen werden aber dann logischerweise wieder weiter bezahlt.

MfG Ulf

Liebe/-r Experte/-in,

ich ein relativ kompliziertes Problem mit Bafög:
Ich hab für 2011/2012 einen Antrag im landratsamt meines
Landkeises abgegeben, die haben mich abgelehnt mit der
Begründung, dass sie mir kein Geld zahlen für eine
Notenverbgesserung eines angestrebten Abschlusses den ich
schon habe (12. Klass freiwillig wiederholt wegen nicht
erreichens des NC für die 13. Klass FOS). Da ich aber auf der
FOS bin, sind die zum Einen gar nicht zuständig, da ich im Lk
beantragen muss in dem meine Mutter wohnt und zum Anderen ist
mein angestrebter Abschluss nich die Fachhochschulreife (nach
der 12.) sondern die allgemeine Hochschulreife (nach der 13.).
Hätten die mir das nicht eigentlich mitteilen müssen, dass sie
garnicht zuständig sind? Und bin ich Bafög berechtigt wenn die
Schulbescheinigung falsch ausgefüllt wurde (Kästchen
„freiwillige Wiederholung“ angekreuzt). Das sind ja Fehler von
Seiten des Landratsamtes und der Schule kann ich eine
Rückzahlung verlangen/einklagen?
Schnelle Antworten wären super danke :smile: