Hallo bohlendavid,
das kommt darauf an. Nach deinen Angaben ist deine Mutter ja nicht in der finanziellen Situation, dich unterstützten zu können. Das Bafög-Amt wird also zunächst mal die Frage stellen, ob dein Vater dich nicht unterstützen kann, da er hier genauso in der Pflicht ist wie deine Mutter.
Kann dein Vater dich nicht unterstützen, wird das Bafög-Amt prüfen, ob bei dir den Hilfsbedürftigkeit vorliegt. Das heißt, du musst einen Nachweis über dein Vermögen erbringen.
Bsp.:
10.000 € auf dem Girokonto
1.000 € (Auto)
_________
11.000 €
Grundsätzlich gilt: Du darfst ein Vermögen von 5.200 € behalten; den Rest musst du darauf verwenden, deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Das heißt, das Bafög-Amt rechnet vereinfacht gesehen so:
11.000 €
-5.200 €
__________
5.800 € bleiben dir zur Finanzierung
5.800 € / 12 = 483 € monatlich.
Der Standard-Bafögsatz liegt bei ca. 600 €, also:
600 - 483 = 117 € Bafög- Anspruch.
Nach einem Jahr wird das alles neu berechnet (basierend auf deinen dann aktuellen Vermögensverhältnissen).
Was passiert nun, wenn du dir eine Wohnung kaufst?
Dein Vermögen verringert sich um 8.000 € (Verbindlichkeit/Kredit). Gleichzeitig steht dem gegenüber aber eine Wohnung im Wert von 8.000 €, die bei der Berechnung des Vermögens berücksichtigt wird. Unterm Strich macht es also keinen Unterschied.
ABER: Der Bafög-Satz besteht aus mehreren Komponenten, und einer davon ist die Miete. Wenn du nun in deiner eigenen Wohnung wohnst, musst du damit rechnen, dass das Bafög-Amt dir nur einen verminderten Grundbedarf zugesteht, weil du ja keine Miete zahlen musst.
Dann hieße es in der obigen Beispielrechnung anstelle von 600 € - 483 € wohl eher 400 € - 483 € - dein Bafög-Anspruch würde entsprechend sinken bzw. im obigen Beispiel gleich Null sein.
Ich hoffe, diese Informationen helfen dir weiter.
Viele Grüße
tinastar