Bafög angabe beim alg1?

… wenn man Bafög bekommt und das Studium mitte des monats fertig hat und danach alg 1 beantragt. Muss man dann angeben das dass Bafög Amt immer den vollen satz überweisstBafög Amt unterscheidet nicht zwischen vollen und halben Monaten? Wird dies für diesen Monat mit dem alg 1 verrechnet? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

Tut mir leid, kann dir da nicht weiterhelfen.

Ok danke die trotzdem

Tut mir leid, kann dir da nicht weiterhelfen.

Du hast gar kein Anspruch auf ALGI, wenn Du in den letzten 12 Monaten nichts einbezahlt hast.

Doch ich habe Anspruch auf alg1 da ich vor dem Studium arbeiten war und das war bis August diesen Jahres. Mein Studium ist für mich vorbei da ich das probesemester durch eine längere Krankheit vieleicht nicht schaffen werde. Also alg1. Es ist auch nur eine Information die ich gern hätte falls ich es nicht bestehe.

Du hast gar kein Anspruch auf ALGI, wenn Du in den letzten 12
Monaten nichts einbezahlt hast.

Dass ein Studium so kurz dauert, davon konnte ich nicht ausgehen. Beim ALG I bleibt unberücksichtig was Du ansonsten für Einkünfte hast. Dein ALG I berechnet sich ausschließlich nach den durchschnittlichen Brutoeinkünften bzw. max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze der letzten drei Jahre. Bafüg ist und bleibt für ALG I unrelevant, außer man siehst es als Einkommen.

Schuldige hätte ich vorher hinschreiben sollen.

Aber wenn ich am 5 Januar aus dem Studium gekickt werde (nur hypothetisch), aber den vollen Bafög Satz für Januar erhalten habe und dann alg1 ab dem 6 Januar beziehe, kann dann die arge nicht sagen du hast ja schon Bezüge für einen ganzen Monat vom Bafögamt bekommen und wir zahlen dir dann für Januar nichts?

Geh doch zum Arbeitsamt und frag nach. Die müssen es doch sagen. Normal gibt es nach dem Studium keinen Anspruch auf ALG1. Ist mir nur aufgefallen.

ALGI erhältst Du aufgrund der Tatsache, dass Du Deinen Job verloren hast und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung bezahlt hast. Anderes Einkommen wird nicht angerechnet, außer Du hast wieder einen Job.

Anders ist es bei ALGII - dort wird alles andere angerechnet, bevor Du Sozialleistungen bekommst.

ALGI ist keine Sozialleistung.

Lerne und bestehe!

Grüße

Bin überfragt - würde aber vermuten, dass Du erst nach Ablauf des Bafög-Bezugs ALG1 mit Beginn des neuen Monats bekommen kannst.

LG
figuralis

Hallo!

Sollte eigentlich nicht angerechnet werden. Du musst es ja auch zurückzahlen. Das müsste das Amt dann auch wieder „abrechnen“, wenn du es dann zurück zahlst…

Gruß Opec

mal das arbeitsamt fragen, hat nichts mit bafög zu tun