Hallo!
Folgender Fall:Ein Sohn hat in 2010 seine Eltern mit seinem Sparkonto bei einem Hauskauf unterstützt.
Muß er dies im Bafög Antrag als Vermögen angeben?Sozusagen „Aussenstände“?
Grüße
Hallo!
Folgender Fall:Ein Sohn hat in 2010 seine Eltern mit seinem Sparkonto bei einem Hauskauf unterstützt.
Muß er dies im Bafög Antrag als Vermögen angeben?Sozusagen „Aussenstände“?
Grüße
Forderungen gegenüber Dritten gelten im Sinne des § 27 BAföG als Vermögen. Ob das hier der Fall wäre, hinge von der Art der Unterstützung ab. Es kann sich ja auch um eine Schenkung gehandelt haben…