BAföG - Antrag auf Vorausleistung. Besteht ein Unterhaltsanspruch?

Hallöchen,

folgendes Problem:

ich wohne derzeit in Neumarkt und werde ab Oktober in Bamberg studieren. Um mir das leisten zu können, muss ich BAföG beantragen. Allerdings habe ich schon früher kein elternabhängiges BAföG erhalten, da meine Eltern „zu viel“ verdienen. Wenn dem so wäre, würde ich wohl kaum BAföG beantragen und nebenbei arbeiten….

Jetzt habe ich gelesen, dass ich einen Antrag auf Vorausleistungen (Formular 8) beantragen kann und dass das BAföG-Amt dann prüft, ob ein Unterhaltsanspruch vorliegt. Wenn dem so ist, werden sie die Ansprüche gerichtlich ggü. meinen Eltern geltend machen. Meine Eltern unterstützen mich soweit sie können, weshalb ich nicht möchte, dass ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Zudem ist mein jüngerer Bruder gerade im 2. Lehrjahr, ihn müssen meine Eltern ja auch finanzieren, meine Miete + Verpflegung können sie sich ganz bestimmt nicht zusätzlich leisten. Woher weiß ich denn, ob ein Unterhaltsanspruch vorliegt?

Das nächste Problem wäre, dass sowohl Ausbildung als auch Studium in dieselbe Richtung gehen, weshalb ein Antrag auf Vorausleistung ebenfalls nicht realisierbar wirkt, oder?
Ich bin nach meiner Ausbildung auf die Berufsoberschule für drei Jahre um mein Abitur nachzuholen.
(siehe hierzu http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php)

Hat denn schon jemand Erfahrung mit dem Vorausleistungsverfahren und eventuellen Folgen gemacht?

http://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/bafoeg/bafoeg…

Aufgrund deines Wedegangs:
Mittlere Reife - Berufsausbildung - BOS -Studium könnte es sein, dass deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind:

„Keinen Unterhaltsanspruch gibt es nach der Rechtsprechung dagegen in den Fällen Schule-Lehre-Fachabitur-Studium. Hier ist die Berufsausbildung mit der Lehre abgeschlossen. Der Besuch der Fachhochschule und das anschließende Studium stellen keine Fortführung dieser Ausbildung dar, sondern sind eine neue Ausbildung. Dagegen muss man in den Fällen Abitur-Lehre-Studium davon ausgehen muss, dass der Abiturient danach auch studiert und eine Lehre nur als Zwischenstadium seiner Ausbildung ansieht. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn die Eltern die Begabung ihres Kindes unterschätzt haben und es deshalb nicht von vornherein aufs Gymnasium geschickt haben.“
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wa…
Es empfiehlt sich aber die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht, da man beim Vorausleistungsverfahren leicht Fehler machen kann.

Grundsätzlich würde ich erst mal in einem Bafög-Rechner eingeben, ob evtl. ein Baföganspruch besteht bzw. ob Deine Eltern wirklich „zu viel“ verdienen.
So wie Du es beschreibst, sind sie Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Die Vorauszahlung erfolgt ja nur, wenn Deine Eltern keine Angaben zu ihrem Einkommen machen oder wenn sie nicht zahlen. Der dritte Fall (fachfremdes Studium nach Ausbildung) trifft ebenfalls nicht zu.
Es wäre schon Trickserei, wenn Du auf diesem Weg versuchst, Dein Studium zu finanzieren, lass es lieber!

figuralis