Bafög Antrag bei unoffizieller Untermiete

Hallo!
Wie verhält es sich, wenn man offiziell (lt. Ausweis) zwar noch bei den Eltern wohnt, allerdings in seinem Studienort gegen Nebenkosten bei Bekannten unoffiziell im Gästezimmer nächtigt und sich an sämtlichen Kosten geteilt durch Anzahl der Personen beteiligt?
Das Bafög Amt verlangt eine Unterschrift vom Vermieter, ist dies in dem Fall der Mensch, bei dem der Hauptmieter mietet, oder einfach nur der Hauptmieter, der das Gästezimmer untervermietet? Muss man für die Wohnkostenpauschale in der Studienstadt gemeldet sein offiziell? 
Sonstige Ideen?
Liebe Grüße

Hallo,
spontan möchte ich behaupten (ohne garantie), dass DEIN Vermieter die Unterschrift setzt, also in diesem Falle derjenige, der dir das Zimmer untervermietet (wenn ich das richtig erkenne, dein Bekannter).
Ob man zwecks einer Wohnkostenpauschale gemeldet sein muss, weiß ich nicht. Wenn ich mich aber recht entsinne, kann man - wenn man sich nicht meldet - strafbar machen und muss eine gewisse Summe zahlen (???) … vielleicht hab ich das auch falsch in Erinnerung.
Aber, in der Regel, sind die BafögÄmter der UNi da recht einsichtig und würden dir da auch weiterhelfen - du bist ja nicht der einzige der via Untermiete bei Bekannten wohnt :smile:
Gruß
(und wie gesagt: absolut keine Gewähr!)

Hallo

das ist schon korrekt > der Bekannte ist Dir gegenüber der Unter vermieter , der dann entsprechendes bestätigen müsste.

Mit Bafög an sich kenne ich mich nicht aus - vielleicht mal dort weiterstöbern:
http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?1,…

Gruß Rudi

Wenn Du nur „inoffiziell“ bei einem Bekannten wohnst ,dann kann Dir das Bafög Amt gar nichts anerkennen.Entweder offiziell mit Vertrag - und Unterschrift , oder keine Anerkennung .
Mit Mietrecht hat die 2. Frage wenig zu tun aber ich vermute schon , dass du auch dort gemeldet sein musst.

Hallo dawizo,

zunächst, hat dein Bekannter, bei dem du das Zimmer untergemietet hast eine Erlaubnis seines Vermieter zur Untervermietung?

Wenn nicht, dann wird er dir die Untervermietung nicht bestätigen, denn er verhält sich Mietvertragsbrüchig gegenüber seinem Vermieter.

Also, Untervermietungserlaubnis vom Vermieter einholen, dann offiziell einen Untermietvertrag mit dem Freund und Hauptmieter machen und dann Bafög beantragen, so ist der richtige Weg.

Alles Andere kann sich für dich und den Freund sehr nachteilig auswirken!

Gruß
BHS-Huber