Bafoeg-Antrag, "negative Ausbilldungsvergütung"

Hallo zusammen,

Ein Student stellt einen Bafoeg-Antrag. Seine Schwester befindet sich in Ausbildung (z.B. zur Physiotherapie). Diese Ausbildung wird jedoch nicht vergütet, sondern muss mit einem stattlichen Betrag von ungefähr 350€ im Monat bezahlt werden. In wie fern kann dies beim Antrag des Studenten berücksichtigt werden? Auf Einkommensseite der Schwester im „Formblatt 1“ darf nach Angaben des Amtes nur die Null stehen.

Mit freundlichen Grüßen
das M

Hallo,

vorab: es gibt keine negative Vergütung, was soll das auch sein?

Ein Student stellt einen Bafoeg-Antrag. Seine Schwester
befindet sich in Ausbildung (z.B. zur Physiotherapie). Diese
Ausbildung wird jedoch nicht vergütet, sondern muss mit einem
stattlichen Betrag von ungefähr 350€ im Monat bezahlt werden.

Es sind KOSTEN/Ausgaben und keine Vergütung!

In wie fern kann dies beim Antrag des Studenten berücksichtigt
werden? Auf Einkommensseite der Schwester im „Formblatt 1“
darf nach Angaben des Amtes nur die Null stehen.

Bist du sicher, dass du von Formblatt 1 (http://www.das-neue-bafoeg.de/intern/upload/formblae…) und nicht von Formblatt 3 (http://www.das-neue-bafoeg.de/intern/upload/formblae…) redest? Auf Formblatt 1 finde ich nichts zum Ausfüllen zu Geschwistern, auf Formblatt 3 hingegen schon. Da ist logischerweise bei der Schwester als Einkommen 0 einzutragen, wenn sie keine Einkünfte hat. Allerdings sehe ich da beim Überfliegen auch keine Möglichkeit, die zusätzlichen Kosten anzugeben.

Gruß
Christa

Ja, es sind Kosten und keine negative Vergütung. Ich wollte dadurch erreichen, dass das Problem klar wird :wink:

Und natürlich meinte ich das Formblatt 3, da habe ich mich wohl vertan. Da gibt es eine Spalte zu den Kindern von Eltern und deren Informationen zur Ausbildung. Unter anderem auch zum Einkommen. Da muss in so einem Fall scheinbar die Null stehen.
Gibt es vielleicht eine Art Formblatt für Sonderausgaben von Eltern oder ähnliches?

Hallo,

die BAföG Förderung berücksichtigt nicht die individuellen Ausgaben. Sie ist generell pauschaliert, s. http://www.bafoeg.bmbf.de/de/229.php ff. Folglich kann das Schulgeld im Einzelfall nicht geltend gemacht werden.

Gruß
Otto

Hallo Otto,

Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort.

Gruß
das M