Hallo,
vorab: es gibt keine negative Vergütung, was soll das auch sein?
Ein Student stellt einen Bafoeg-Antrag. Seine Schwester
befindet sich in Ausbildung (z.B. zur Physiotherapie). Diese
Ausbildung wird jedoch nicht vergütet, sondern muss mit einem
stattlichen Betrag von ungefähr 350€ im Monat bezahlt werden.
Es sind KOSTEN/Ausgaben und keine Vergütung!
In wie fern kann dies beim Antrag des Studenten berücksichtigt
werden? Auf Einkommensseite der Schwester im „Formblatt 1“
darf nach Angaben des Amtes nur die Null stehen.
Bist du sicher, dass du von Formblatt 1 (http://www.das-neue-bafoeg.de/intern/upload/formblae…) und nicht von Formblatt 3 (http://www.das-neue-bafoeg.de/intern/upload/formblae…) redest? Auf Formblatt 1 finde ich nichts zum Ausfüllen zu Geschwistern, auf Formblatt 3 hingegen schon. Da ist logischerweise bei der Schwester als Einkommen 0 einzutragen, wenn sie keine Einkünfte hat. Allerdings sehe ich da beim Überfliegen auch keine Möglichkeit, die zusätzlichen Kosten anzugeben.
Gruß
Christa