Angenommen, ein ansich Bafög-berechtigter Studierender bekäme eben dieses nur deshalb NICHT, weil einer der beiden Unterhaltsverpflichteten jegliche Mitarbeit (z.B. Verdienstnachweise) verweigert und somit vom Bafögamt automatisch in den Berechnungen der Einkommenshöchstsatz angenommen wird; welche rechtlichen Möglichkeiten hätte dieser? Wie käme er an Informationen, welcher Rechtsbeistand z.B. in Berlin oder Chemnitz in dieser Angelegenheit wirklich kompetent ist?
Hallo!
Wie käme er an Informationen, welcher Rechtsbeistand
z.B. in Berlin oder Chemnitz in dieser Angelegenheit wirklich
kompetent ist?
http://www.anwaltauskunft.de ist der objektivste, weil einzige Suchservice, in dem alle Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins gelistet sind. Geht auch telefonisch.
Leider hat die Kammer in Berlin keinen Online-Suchdienst. Und meine erste Wahl, die Kanzlei Edel & Starck, hat sich leider aufgelöst…
Hallo,
also bei uns ( in Düsseldorf ) gibt es beim Studentenwerk neben dem BafäG Amt noch eine andere Stelle, an der man sich Vorausleistungen beantragen kann. Das ist nicht so ganz einfach zu erklären, aber grob geht es dabei darum, dass man seinen Unterhaltsanspruch an das Land abtritt ( vom Land das Geld bekommt, das einem eigentlich z.B. von den Eltern zusteht ) und sich das Land das Geld bei den betreffenden Nichtzahlern wiederholt. Das ist also auch geeignet für Leute,denen die Auskunft verweigert wird, oder so wie bei mir,wenn schlicht und ergreifend nicht gezahlt wird, aber auch für Leute, die trotz der Berechnungen des Amtes faktisch nicht in der Lage sind zu zahlen, das kommt auch vor.
Vielleicht gibt es das bei Euch ja auch?
schneehase
Vielleicht gibt es das bei Euch ja auch?
Gibt es und sie haben zunächst auch Vorschuss geleistet, bis sie die Adresse des nicht zahlenden Elternteils ausfindig machen konnten.
Seitdem haben sie die Zahlungen eingestellt 
hallo,
ja besteht denn bei deinem alter (räusper) keine möglichkeit auf elternunabhängige förderung?
§ 11 Abs. 2 oder Abs. 3 BaföG!
mfg vom
showbee
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ja besteht denn bei deinem alter (räusper) keine möglichkeit
auf elternunabhängige förderung?§ 11 Abs. 2 oder Abs. 3 BaföG!
öhm…eine Altersgrenze für Eltern???
Nicht ICH studiere, sondern einer meiner Söhne.
Nur ist mein Einkommen leider nicht so üppig, dass ich davon seinen Unterhalt bestreiten könnte 
öhm…eine Altersgrenze für Eltern???
Nicht ICH studiere, sondern einer meiner Söhne.
Nur ist mein Einkommen leider nicht so üppig, dass ich davon
seinen Unterhalt bestreiten könnte
hallo,
sorry, dachte nur… ooopssie! tja, du solltest mit dem studenten mal zur studentischen rechtsberatung gehen. dort erhält man kompetente rechtsberatung für lau für studentische probleme.
vielleicht gibt es sowas an der betreffenden universität? an der HU in berlin gibts sowas.
ansonsten: wird es wohl auf einen zivilrechtsstreit hinauslaufen. wenn der andere unterhaltspflichtige sich offenbaren will, dann wohl auch, weil er keinen unterhalt zahlen will. hier sollte ein „beratungschein“ geholt (lies hier: http://www.asta.uni-osnabrueck.de/info-recht.html)we…werden) und dann ab zum anwalt.
mfg vom
showbee