Hallo!
Kennt sich hier vielleicht jemand genauer damit aus, was bei einem Meister-Bafög-Antrag als verwertbares Vermögen anzurechnen ist - und was eben nicht?
Beispiel:
Aus einem drei Jahre vor Fortbildungsbeginn aufgenommenen Bau-Darlehen (zur notwendigen Sanierung der selbstbewohnten Immobilie, Baujahr 1901) ist noch ein Restbetrag von 20.000 Euro auf einem Festgeldkonto vorhanden. Laut Darlehensbedingungen dürfen die Mittel ausdrücklich für keinen anderen Zweck (wie etwa zum Lebensunterhalt) verwendet werden; entsprechende Nachweise (in Form von Handwerker-Rechnungen etc.) sind dem Kreditunternehmen vorzulegen.
Darf dieses „Vermögen“ angerechnet werden?
Beispiel 2:
In der selbstbewohnten Immobilie ist ein Mini-Blockheizkraftwerk (BHKW) installiert. Der damit erzeugte Strom wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz an den örtlichen Stromversorger verkauft, deshalb läuft dieses BHKW als „Betriebsvermögen“.
Die Abwärme dient zum Heizen der Wohnräume; das BHKW stellt somit die (einzige) Heizungsanlage des Wohnhauses dar. Aus einer Veräußerung würde insofern zwangsläufig der Erwerb einer neuen Heizungsanlage resultieren; diese Anschaffungskosten würden den zu erlösenden Preis für das gebrauchte BHKW übersteigen.
Das BHKW wird dennoch komplett als „Betriebsvermögen“ angerechnet. Korrekt?
Es wird zudem nicht der bei einem Verkauf zu erwartende aktuelle Gebraucht-Marktpreis angesetzt sondern der (deutlich höher liegende) Buchwert. Korrekt?
Über jeden erhellenden Hinweis dazu dankbar
grüßt
Sandel