Hallo!
Folgendes:
Angenommen, eine Person (A) hat einer weiteren Person (B) Geld geliehen (im Tausenderbereich). Ein Vertrag wurde aufgesetzt, auch ein Bürge war zu finden. B kann jedoch das Geld überhaupt nicht zurückzahlen. Auch der Bürge will keine freiwillige Zahlung mehr leisten. Der Betrag muss somit eingeklagt werden.
Person A möchte ab dem nächsten Wintersemester studieren.
Eine vormalige Anfrage bei einer Rechtsperson ergab, dass Person A, auch wenn sie das Geld durch den Verleih derzeit nicht zur Verfügung hat, kein BaföG beantragen kann, da eine offene Forderung aussteht, was so sei, als hätte Person A das Geld trotzdem.
Die erste Frage ist: Stimmt das wirklich so?
Bzw. gäbe es eine andere Fördermöglichkeit
während eines Studiums, die diesen Umstand
berücksichtigen würde, dass B zahlungsunfähig
ist?
Sollte es durch das Gerichtsverfahren zu einer angemessenen Zahlung kommen (z.B. dass der Komplettbetrag gezahlt werden kann oder 50% dessen o.ä.), wäre dies ja weiter kein Problem. A könnte das Geld zur Studienfinanzierung nutzen.
Sollte jedoch B nicht zahlen können, oder es zu einer Lohnpfändung o.ä. kommen, würde sich die Abzahlung der Schulden auf weit mehr als 10 Jahre belaufen.
Das würde doch bedeuten, dass Person A dadurch in eben diesen Jahren keinerlei staatliche Unterstützung erhalten könnte.
Die 2. Frage ist: Ist das korrekt?
Was könnte hierbei getan werden, damit Person A
trotzdem über die Runden käme und für
Wohnung/Studium/etc aufkommen könnte?
Die Option des Nebenjobs wurde bereits berücksichtigt, jedoch besteht die Befürchtung, allein damit nicht alles bezahlen zu können.
Ein ein wenig verworren konstruierter Fall. Hoffentlich trotzdem einigermaßen verständlich.
Es wäre unheimlich nett, wenn jemand diesbezüglich Bescheid wüsste und Auskunft geben könnte…
Im Voraus schon einmal ein dickes Dankeschön!! 