Hallo
Kann mir jemand von euch sagen, ob man (mal von anderen Kriterien abgesehen) bei einem Teilzeitstudium auch Anspruch auf Bafög hat?
Schonmal danke für eure Antworten
Sybille
Hallo
Kann mir jemand von euch sagen, ob man (mal von anderen Kriterien abgesehen) bei einem Teilzeitstudium auch Anspruch auf Bafög hat?
Schonmal danke für eure Antworten
Sybille
Hallo,
hast du nicht. Bafög dient zur Scherung des Lebensunterhaltes. Das kann bei Teilzeit nicht der Fall sein, da du ja verdienst.
mehr www.bafög.de
Gruß
Otto
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Entschuldigung:
http://www.bafoeg.bmbf.de/
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Was verstehst du unter ‚Teilzeitstudium‘?
Hi,
das sollte zunächst mal geklärt werden. Wer eingeschrieben ist kann beim Studentenwerk den Bafög-Antrag stellen. Auf meiner Semesterbescheinigung steht nicht „Vollzeitstudium“ oder „Teilzeitstudium“. Das Ding ist halt nur, dass das Studentenwerk ab dem fünften Semester (bei mir, kann sein dass das in anderen Studiengängen anders ist) nur noch zahlt, wenn man die bis dahin zu erledigenden Scheine vorlegen kann. Irgendwann gibt’s dann halt kein Geld mehr. Und das ist nicht direkt empfehlenswert, zumal es ja zwangsläufig in die Endphase des Studiums fällt; da hat man ohnehin genug zu tun.
Hallo Otto
hast du nicht. Bafög dient zur Scherung des Lebensunterhaltes.
Das kann bei Teilzeit nicht der Fall sein, da du ja verdienst.
Was ist denn das bitte für eine Aussage?? Nur weil man arbeitet heißt das noch lange nicht, daß man sich ein Studium leisten kann und dann noch genug zum leben hat!
Gruß
Novalee
Gruß
OttoHallo
Kann mir jemand von euch sagen, ob man (mal von anderen
Kriterien abgesehen) bei einem Teilzeitstudium auch Anspruch
auf Bafög hat?Schonmal danke für eure Antworten
Sybille
Hallo Sybille,
natürlich hast Du auch einen grundsätzlichen Bafög- Anspruch, wenn Du die anderen Bedingungen erfüllst (Altersgrenze etc.). Schwierig wirds allerdings, wenn Du so wenig studierst, dass Du mit den Leistungsnachweisen nicht nachkommst, die Du üblicherweise nach dem 4. Semester bringen musst. Im Allgemeinen sind die aber auch in Teilzeit zu schaffen. Zudem gibts auch Verlängerungsgründe (z.b. Kind), wobei ein Job leider nicht zählt.
Bei einem Studium von weniger als ein Drittel des vorgesehenen Pensums kann das Bafög- Amt zurückfordern, z.B. wenn Du mehrere Monate krank bist.
Der Bafög- Anspruch errechnet sich aus dem Bedarf, abzüglich Deinem Einkommen und Vermögen, evl. auch Einkommen von Eltern/ Ehegatten. Im Zweifelsfall Antrag stellen.
Infos unter www.bafoeg-rechner.de - da gibt den Rechner, ein Forum und jede Menge Tipps…
Gruß anna