Bafög-Bemessung Standortabhängig?

Moin!
Wenn man Bafög beantragt, ist ja das jeweilige Studentenwerk dafür zuständig. Ist es richtig das bei der Bemessung des Bafög die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Uni-Standortes herangezogen wird?
Als Beispiel:
Ein Bafög-Rechner im Internet errechnet auf Grundlage des Höchstsatzes (680€) ein Bafög von 220 €. Das zuständige Studentenwerk errechnet auf Grundlage der durchschnittlichen Lebenskosten am Studienort (440€) ein Bafög von 52€.
Ist das wirklich so korrekt? Oder muss der Höchstsatz zu Grunde gelegt werden?

Fragenden Gruß
Andreas

Hallo1

Das Studentenwerk sei zuständig für Bafög-Anträge ?   Wäre mir aber ganz neu.
Mag sein, dort kriegst Du ein Semesterticket für den Bus oder eine Karte für die Mensa.

Es ist das Amt für Ausbildungsförderung.

Und es ist regional unterschiedlich, weil ja Kosten der Unterbringung im Satz enthalten sind und der ist nun einmal stark verschieden innerhalb Deutschlands.

MfG
duck313

Hi,

mal nicht so schnell mit den Urteilen. Zumindest für Thüringen und Sachsen-Anhalt kann ich sprechen und dort sind die Ämter für Ausbilungsförderung in die Studentenwerke integriert, d.h. Beratung und Antragstellung passiert genau da.

Gruß

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In Sachsen läuft das auch übers Studentenwerk.

Moin!

In Sachsen läuft das auch übers Studentenwerk.

genau da isses!

Verstehe ich das denn nun richtig:
In dem Bafög-Satz wird auch die Unterbringung eingerechnet. Und da diese Kosten je nach Studienort unterschiedlich hoch sind, ist auch der Bafög-Satz unterschiedlich hoch.
Bsp. Tübingen --> teuer = höherer Satz
Halle --> günstig = niedrigerer Satz

LG
Andreas

Hallo,

Das Studentenwerk sei zuständig für Bafög-Anträge ?   Wäre mir
aber ganz neu.

Guck exemplarisch http://www.my-stuwe.de/news/bafoeg/bafoeg-sprechstun…

Es ist das Amt für Ausbildungsförderung.

Im Studierendenwerk.

Gruß
Otto

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