Moin!
Wenn man Bafög beantragt, ist ja das jeweilige Studentenwerk dafür zuständig. Ist es richtig das bei der Bemessung des Bafög die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Uni-Standortes herangezogen wird?
Als Beispiel:
Ein Bafög-Rechner im Internet errechnet auf Grundlage des Höchstsatzes (680€) ein Bafög von 220 €. Das zuständige Studentenwerk errechnet auf Grundlage der durchschnittlichen Lebenskosten am Studienort (440€) ein Bafög von 52€.
Ist das wirklich so korrekt? Oder muss der Höchstsatz zu Grunde gelegt werden?
Fragenden Gruß
Andreas