Was sagt Seite 2 vom Bafög Bescheid
aus,bzw. was wird af dieser Seite angezeigt.
Danke
Was sagt Seite 2 vom Bafög Bescheid
aus,bzw. was wird af dieser Seite angezeigt.
Danke
Hallo,
diese Frage lässt sich nur beantworten, wenn man weiß, was auf S. 1 steht … Die Anschreiben sind auf ein oder zwei Seiten, danach kommt die Aufstellung der Berechnung, dann die Rechtsbehelfsbelehrung.
LG
figuralis
Was sagt Seite 2 vom Bafög Bescheid
aus,bzw. was wird af dieser Seite angezeigt.Danke
Hallo figuralis
Danke für deine Info.
Aus Seite 1 stehen nur die personendaten des Antragstellers.
Seite 2 wurde nicht geliefert.(Inhalt?)
Seite 3 stehen die Einkünfte der Eltern der Antragstellerin.
lg
kropf
Hi,
also, eigentlich sollte im Bescheid das Ergebnis des Bescheids (Ablehnung) mit Grund, z. B. zu hohe Einkünfte und/oder Einkommen der Eltern stehen; dies lässt sich aber auch aus S. 3 entnehmen, da sollten nicht nur die Einkünfte der Eltern, sondern eine Rechnung (Bedarf, anzurechnendes Einkommen) stehen
LG
figuralis
Von welcher Seite sprichst Du? Was steht denn drauf?
Bitte genauere Angaben.
Was sagt Seite 2 vom Bafög Bescheid
aus,bzw. was wird af dieser Seite angezeigt.Danke
wir haben als eltern nur vom ablehnungsbescheid seite 1 und 3 erhalten.
seite 2 wurde wissentlich nicht mitgeliefert, obwohl der bescheid 3 seiten haben müßte.
(da stehen wahrscheinlich die einküfte des antragsstellers?)
auf seite 1 stehen nur die personendten des antragstellers,auf seite 3 einkommen der eltern.
also uns stellt sich die frage , was steht auf der wissentlich weggelassenen seite2.
lg
kropf
Hallo!
Wenn ich Sie richtig verstehe, sind sie die Eltern von einem Bafoeg-antragstellenden Kindes.
Durch die knappe Angabe von Infos, ist das reinversetzen in Ihre Situation schwierig. Mir persönlich lag noch kein Ablehnungsbescheid vor. Nun hängt es davon ab von wem Sie den BEscheid zugesandt bekommen haben. Wenn Sie ihn vom Bafoegamt bekommen haben, dann melden Sie sich einfach beim zuständigen Amt und fordern dies nach. Falls ihnen ihr Kind diese Seite lediglich vorenthalten hat, würde ich Ihnen ebenfalls empfehlen beim zuständigen Amt anzurufen und allgemein nachzufragen was sich auf SEite 2 für Inhalte befinden, ohne von ihren ggf. vorherrschenden Problemen innerhalb der Familie zu erzählen.
Viel Erfolg!