Jemand hat von seinen Eltern das Einfamilienhaus überschrieben bekommen auf das die Eltern Nießbrauch haben.
Als Abendschüler beantragte er in Mannheim Bafög und es wird bewilligt weil entschieden wurde, dass das Haus aufgrund des Nießbrauchs nicht als Vermögen angerechnet wird.
Nun beginnt die Person in Darmstadt ein Studiem und das Bafögamt dort hat das Haus trotz Nießbrauch als Vermögen angerechnet.
Daraufhin hat die Person natürlich Widerspruch eingelegt und die Sache ganz genau erklärt und auch den Bescheid aus Mannheim beigelegt.
Eine Woche später erhält die Person einen Brief mit folgender Aussage:
Wir können Ihren Einwendungen nicht entsprechen. Zu gegebener Zeit erstellen wir einen Widerspruchsbescheid.
Die Person wird höchstwahrscheinlich klagen.
Die Bafögrichtlinien sind doch klar geregelt und nicht im persönlichen Ermessen des Sachbearbeiters.
Aber wahrscheinlich bliebe sonst nicht genug Geld für den Bankenrettungsfonds übrig
Wir können Ihren Einwendungen nicht entsprechen. Zu gegebener
Zeit erstellen wir einen Widerspruchsbescheid.
bevor man die Gründe des Widerspurchsbescheides nicht kennt, ist es müßig, sich darüber Gedanken zu machen.
Das Gesetz sagt: Es kommt auf den Zeitwert an. Mehr ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Aber wahrscheinlich bliebe sonst nicht genug Geld für den
Bankenrettungsfonds übrig
Es ist genau umgekehrt: Mit den 650 Mio. EUR Überschuss (!), den der Bankenrettungsfonds in 2009 erzielt hat, bezahlt der Staat (zugegebenermaßen: mittelbar) die Kosten, die Dein Studium verursacht.