Bafög-Betrug: Was kann passieren?

Was kann passieren, wenn man eine Vorladung wegen Sozialbetruges bekommt, weil man fälschlicherweise Bafög erhalten hat? Als gerade diese Welle von Bafögempfängern erwischt wurde, stand ja ab und zu mal in der Zeitung, daß manche über zehntausende Euro erhalten hatten. Wie könnte jetzt die Strafe aussehen bei 4.000 €, wenn diese sofort nach dem „erwischtwerden“ zurückgezahlt wurden? Braucht man da nen Anwalt?

Wer so fragt, der / die braucht nen Anwalt !
Ich mein das nicht bös,
ich mein das nicht abwertent.

  1. Bei soner Sache ruhig bleiben !

  2. Vorwurf is Vorwurf, wat dabei wirklich rauskommt,
    is oft wat ganz anderes.

  3. GENERALPRÄVENTION is es eben z.B. wenn mal son
    Ding in den Medien aufgeputscht wird. Ich denk da den
    Sozialhilfe-Heini in Florida, wegen dem sogar Gesetze
    geändert wurden - das Nachsehen haben echte Bedürftige…

  4. Strafrecht (Betrug §§ 263 StGB) is ne Sache für
    sich. Wer dat nicht kennt : wirklich zum Anwalt.

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Danke, hast ja Recht. Ich werde morgen sofort beim Asta anrufen, denn die haben sicher auch eine Rechtsberatung. Ich habe mich auch gerade schon in diversen Foren und auf verschiedenen Seiten informiert…Aber Anwalt ist halt so teuer, ich bin in keinem Rechtsschutz, und da ich noch nie mit sowas zu tun hatte, kann ich gar nicht einschätzen, wie wichtig ein Anwalt ist und wie sinnvoll.

bin zwar kein experte, aber bei ner strafsache hilft dir glaub ich keine rechtsschutzversicherung.
sofern es sich um eine strafsache handelt und du mittellos bist, müsstest du aber eigentlich nen "pflicht"verteidiger bekommen können …

als erstes würd ich mal alles sammeln, was beweisen helfen kann, dass es sich um keinen betrug, sondern um einen irrtum gehandelt hat …

Da kein Rechtschutz vorhanden,
stellt sich die Frage eigentlich nicht.

Es kommt auf den Inhalt des Vertrages an.
Verkehrsunfälle können auch sehr schnell
in den „Strafbereich“ gehen. Wäre der nun
bei einer Versicherung ausgeschlossen, gute Nacht…

Das also „Strafsachen“ NICHT drin sind,
ist so nicht richtig.

Mit Anwälten kann man / frau auch ne
Ratenzahlung vereinbaren…

Das typische „Armenrecht“, heisst ja nun „Prozesskostenhilfe“
gibt es im Strafrecht in der Form wie im Zivilrecht nicht.
den Pflichtverteidiger gibts erst,
wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind

  • z. B. längere Unterbringung in U-Haft / Psychiatrie.
    Da hat aber kein Anwalt Spass dran,
    wegen den geringen Gebühren.

Aber,
auch diese frage stellt sich hier nicht
wirklich. Nach der Fallschilderung
sieht dat alles mehr nach nem Irrtum
aus. Wer hat denn da wieder die
Abmeldepost nicht bekommen ? Oder wer
den Brief in welchem „Bafög-Amt“ verschludert,
wo dat Ende des Studiums mitgeteilt wird ?

fragen über fragen…ruhig bleiben…

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Hallo,

nur keine Panik! Zunächst einmal würde ich abwarten, wie die Behörde reagiert. Wenn Du eine Ladung zur Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft erhältst, kannst Du immer noch einen Anwalt beauftragen.
Ich gehe davon aus, dass allein aufgrund der hohen Anzahl der BaföG-Betrüger ein akzeptables Massenverfahren eingerichtet wird. Möglicherweise erhalten alle Beteiligten einen Strafbefehl, den sie akzeptieren können. Vielleicht verbunden mit einer Geldstrafe von 1.000,- € oder etwas mehr. Wenn Du dagegen Rechtsmittel einlegst, dann kommt es erst zu einem Hauptverfahren.
Also alles halb so wild.

Gruß,
Francesco

Hallo,

ich hab auch grad so was Ähnliches am Hals.
Ich sollte mich halt erst mal schriftlich äußern und bin froh, dass ich im letzten Moment doch noch mit einem Anwalt geredet habe.

Also, wenn du aufgefordert bist dich irgendwie zu dem Vorwurf zu äußern, würde ich erst mal ein Schreiben aufsetzen, in dem du um eine Fristverlängerung bis zum … für die Einreichung deiner Stellungnahme bittest (Grund: Überprüfung, Ermittlung fehlender Daten), dann hast du erst mal den Druck weg. Und dann solltest du irgendwie jemand finden der das gleiche Problem hat wie du, der kann dir dafür vielleicht einen guten Anwalt nennen oder dir sagen wie sie/er es gemacht hat.

Wenn Vorladung allerdings heisst, dass du vor Gericht aussagen musst, würde ich dazu tendieren zu sagen, geh ohne Anwalt hin, weil der Richter muss dir dann die rechtlichen Hintergründe erklären.

Gruss D.K.

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Danke, ich habe jetzt mit der Rechtsberatung der Uni geredet und die haben mir eine Anwältin empfohlen, die schon mehrere solcher Fälle hatte. Ich darf jetzt morgen Nachmittag hin. Mal sehen, wie es weitergeht. Beruhigt aber schon, auch wenns jetzt sicher teuer wird…

Danke, ich habe jetzt mit der Rechtsberatung der Uni geredet
und die haben mir eine Anwältin empfohlen, die schon mehrere
solcher Fälle hatte. Ich darf jetzt morgen Nachmittag hin. Mal
sehen, wie es weitergeht. Beruhigt aber schon, auch wenns
jetzt sicher teuer wird…

„Grobe“ Erstberatung is gar nich so teuer.

Wichtig sind, denke ich, zwei Dinge :

  1. Dass Du (innere) Ruhe findest,
    2, Jemand hast, der sich damit auskennt.

Wenn Vorladung allerdings heisst, dass du vor Gericht aussagen
musst, würde ich dazu tendieren zu sagen, geh ohne Anwalt hin,
weil der Richter muss dir dann die rechtlichen Hintergründe
erklären.

Gruss D.K.

  1. So was gibts nicht.
  2. Wenn ja, wäre es schon Hauptverhandlung
    und da „müssen Angeklagte“ auch nicht
    aussagen - wie vorher als „Beschuldigte“ auch nicht.

Man achte auf die feinen Unterschiede :
Angeklagte oder Beschuldigte.