Bafög- Bewilligungszeitraum

Hey,

Hab schon in meiner letzten Frage zu Bafög gute Antworten bezgl. der nötigen Formulare ne gute Antwort bekommen, aber es hat sich auch wieder ne neue gestellt.
Und zwar: bekomm ich Bafög erst ab den tatsächlichen Studienbeginn (also zum WS 09/10 ab 01.Okt.), oder kann ich damit rechnen wenn ich die Immatrikulationsbescheinigung in den Händen halte.
Ich frage deshalb weil ich eigentlich vorhatte etwas früher auszuziehen, und wenn ich kein Bafög für diesen Zeitraum bekomme, bekomme ich es noch nich hin das alles zu bezahlen.
Vllt. erbarmt sich jemand meiner und erklärt mir was hier steht ( Aber bitte in einer mir verständlichen Sprache :wink: ): http://www.bafoeg-rechner.de/Glossar/BWZ-Bewilligung…
Irgendwie bin ich glaub zu blöd um da irgendwie hinterzublicken :stuck_out_tongue_winking_eye:

MfG
Green_Pepper

Bafög bekommst du erst, wenn dein Studium beginnt. Aber die Beantragung dauert ewig. Meine Schwester hat den Antrag im April abgeschickt und bis heute nichts bekommen. Also musst du die ersten paar Monate wahrscheinlich eh ohne Bafög auskommen. Außerdem: wer sagt, dass du welches bekommst? Bei mir hat der Bafögrechner damals was ausgerechnet, ich hab aber dann nichts bekommen.

Servuz SarahS,

Bin mir ziehmlich sicher , dass ich welches bekomme :stuck_out_tongue_winking_eye: :
Von meinen Eltern geht nur meine Mutter arbeiten, und verdient auch nich unbedingt unsummen.
Außerdem hab ich noch 2 jüngere Geschwister, die noch zur Schule gehen.
Was genau heisst dann das was ich da oben verlinkt habe
(Hier nochmal: http://www.bafoeg-rechner.de/Glossar/BWZ-Bewilligung…)
Danke für die schnelle Antwort

MfG
Green_Pepper

Hallo!

Was Du dort verlinkt hast, heißt für Dich konkret: Du solltest den Antrag dann stellen, wenn Du die Immatrikulationsbescheinigung in den Händen hast. Du bekommst Geld aber erst ab dem Monat, in dem Dein Studium beginnt (wahrscheinlich ab dem 1. Oktober). Und was das Bafög-Amt ausgerechnet hat, bekommst Du erst einmal ein Jahr lang. Wenn Du aber noch weiter studieren möchtest (und davon ist wohl auszugehen … ), musst Du bis Ende August des folgenden Jahres einen Folgeantrag gestellt haben, damit Du weiterhin (und lückenlos, auch wenn das keine Garantie ist) Bafög bekommst. Dann aber „nur“ einen Folgeantrag.

Und das jedes Jahr wieder, bis Du die Förderungshöchstdauer (meist ist das die Regelstudienzeit) erreicht hast. Aber das ist ein anderes Kapitel …

Gruß sannah

Hey,

OOOOHHHH…Alles klar
THX

MFG
Green_Pepper

Es ist übrigens egal, ob deine Eltern Unsummen verdienen. Tun meine übrigens auch nicht. Wie gesagt, ich hab trotzdem nichts bekommen.

Dito.
Es reicht z.B. häufig, ein Haus zu haben. Ob darauf noch ein Kredit läuft, interessiert das Bafög-Amt nur begrenzt.

Dafür muss ich mein Bafög-Amt ob der Schnelligkeit loben. Hat niemals länger als drei Wochen gedauert. War allerdings auch Bayern. Meinem Gefühl nach haben dort eh sehr wenige überhaupt einen Antrag gestellt. War zur Studienzeit im wilden Osten ganz anders. Da ging vor drei, vier Monaten je Antrag gar nichts.

Grüße!