BaFög bitte helfen!

Mal angenommen, eine Person wohnt in Ort A und macht eine Ausbildung in Ort B (Ort B ist 60km von Ort A). Die Ausbildung wird erfolgreich abgeschlossen.

Nun entschließt sie sich ein Abitur in Ort B zu machen und will wieder BaFög beantragen, da es ja möglich ist, sich noch eine weitere Ausbildung finanzieren zu lassen.

Wie stehen die Chancen das die Person ein weiteres Mal 3 Jahre lang BaFög bekommt?

PS: Die Person möchte gerne bei ihrem Freund einziehen, der ebenfalls in Ort B arbeitet aber in Ort C wohnt (Ort C ist 50km Autobahnstrecke von Ort B) möchte aber nicht das ihre Eltern davon erfahren und das BaFög Amt aber auch nicht belügen- wäre es möglich ihn auf dem Formular eintragen zu lassen und wird dann das BaFög genehmigt?

Hi,

also, generell müsste es schon möglich sein, dass die Person für ihre Weiterbildung (Abitur) nach der Ausbildung Bafög erhält. Dass mit dem Wohnort verschweigen, dürfte aber schwierig werden, da - soweit ich weiß - die Eltern schon auch angeben, ob die Person bei ihnen (Ort A) oder eben nicht bei ihnen (z. B. Ort C) wohnt. Auch spielt bei der Berechnung des Bedarfs eine Rolle, wieweit die Person von Ort B weg wohnt …

LG
figuralis

Hallo,

Person x muss das BaföG-Amt nicht belügen, da dieses Amt niemanden mitteilen wird, welche Adresse im Antrag eingetragen wurde! Der Bescheid wird an die von Person x angegebenen Wunschadresse versendet und niemandem mitgeteilt. Auch der Inhalt des Bewilligungsbescheides wird nur dem Antragsteller zur Verfügung gestellt. Sollte Person x eine Kopie des Bewilligungsbescheides bei den Eltern abgeben müssen, dann hat sie ein Problem, weil die Adresszeile dann selbstverständlich alles verraten würde!

Für alle BaföG-Fragen siehe hier:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ueberhaupt.php

Liebe Grüße

Vita

Hallo,

das kann ich so nicht beantworten, es kommt unter anderem auf das Alter der Schülerin an. Grundsätzlich ist es sehr schwer für ein Gymnasium BAföG zu bekommen, man kann die Schülerin zwingen ein Gymnasium im Wohnort der Eltern zu besuchen und dann dort wieder einzuziehen !!!
Wenn es der 2. Bildungsweg ist, ist es schon einfacher. Da bekommt man elternunabhängiges BAföG.

Wovon sollten die Eltern nichts erfahren ?

in Modell 1 muss man Angaben zu den Eltern machen und so erfahren die Eltern vom Abi - nicht unbedingt von der Adresse.

in Fall 2 müssen keine Angaben zu den Eltern gemacht werden.

Das Bafög-Amt kannst du nicht anlügen, bei fehlenden Angaben verweigerst du die Auskunft und bekommst kein BAföG.

viel 'Erfolg
Stefaniel