Bafög, Bundesverwaltungsamt

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen einen Brief vom Bundesverwaltungsamt erhalten.In diesem Schreiben wurde ich aufgefordert, das Darlehen zurück zu zahlen (Bafög)
Leider hab ich zur Zeit kein Einkommen und weiss nicht wie ich auf den Brief eingehen soll !!!

Für Hilfestellungen bin ich sehr dankbar

MfG

Atakan

Hallo,
leider kann ich dir auch nicht weiterhelfen.
Soweit bin ich noch nicht.
Ich hoffe aber für dich wendet es sich zum guten
Viele Grüße

Hallo,
leider kann ich dir auch nicht weiterhelfen.
Soweit bin ich noch nicht.
Ich hoffe aber für dich wendet es sich zum guten
Viele Grüße.

Hallo Atakan,

ich werde mal in mein Schreiben vom Bundesverwaltungsamt schauen, was mir damals von denen zu diesem Thema geschrieben wurde. Ich habe noch im Kopf, dass man Ratenzahlung vereinbaren kann oder auch für den Fall, dass man kein Einkommen hat, eine Stundung bekommt. Aber das muss ich mir in Ruhe nochmal durchlesen, ich melde mich spätestens am Wochendende nochmal bei dir (wahrscheinlich schon Freitag).
Bis dahin alles Gute
René

Hallo Atakan,

wenn Du über „kein“ bzw. nicht ausreichendes Einkommen verfügst, solltest Du der
zuständigen Institution von der Du das Bafög-Darlehen erhalten hast ein Schreiben
schicken mit der Bitte um Stundung des fälligen Betrages. Entsprechende Nachweise
über Dein momentanes Einkommen sind natürlich beizulegen.

Mit den besten Grüßen

Thorben

Du kannst deine Bafögschuldentilgung aufschieben. Wie ich dem Bericht entnehme sollte man innerhalb von vier Wochen den dafür erforderlichen Antrag einreichen.

Weitere Informationen siehe Link:

http://www.geldvomstaat24.de/2007/12/08/bafoeg-rueck…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
erstmal: keine Panik!
Den Brief bekommt jeder nach einer Bestimmten Zeit nach Beendigung des Studiums. Ruf dort einfach an,erkläre deine Situation und frag wie es weitergeht. Je nachdem wie esfinanziell bei dir aussieht, kann die Rückzahlung eine gewisse Zeit ausgesetzt werden,oder eine sehr kleine Rate vereinbart werden.
Viel Glück
Bats

hi atakan,

schreibe einfach, dass du arbeit suchend bist (oder was
für ein status du auch hast) und füge entsprechende
bescheinigungen vom arbeitsamt etc bei. dann solltest du
eigentlich nichts zahlen müssen, bist du arbeit hast.

mfg mschaecht

Hallo Atakan,
wie versprochen, kommt hier -etwas später- meine Hilfe zu Deinem Problem:
Schau dir mal den Brief vom Bundesverwaltungsamt an, da steht auf Seite 5 unter dem Buchstaben B, wie man einen Zahlungsaufschub (auch per Internet möglich) beantragen kann. Diese Freistellung erfolgt in der Regel (erstmal) für ein Jahr. Wichtig ist dann, solange weiterhin kein Einkommen da ist, das der Folgeantrag rechtzeitig wieder gestellt wird.
Wie du den Antrag stellst, erfährst du auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes. Ich habe dir den Link zum Antrag hier rein kopiert:

[https://www.bva.bund.de/cln_170/nn_377614/DE/Aufgabe…](https://www.bva.bund.de/cln_170/nn_377614/DE/Aufgaben/Abt IV/BAfoeG/Formulare/Freistellung/node.html? nnn=true)

Du brauchst nur drauf zu klicken, ich habs ausprobiert in der Vorschau dieser Mail.
Wenn du nicht klar kommst, rufst du am besten deinen Ansprechpartner an, die Daten stehen im Briefkopf, oder du meldest dich nochmal.

Alles Gute
René