bafög darlehen rückzahlung nach 30 Jahren

Das Bundesverwaltungsamt hat jetzt nach Ablauf von 30 Jahren, in denen immer jedes Jahr neu die Rückzahlung gestundet worden ist, die ganze Summe verlangt. Es kann Widerspruch eingelegt werden, oder man lässt stunden, aber gegen 2% Zinsen über Normazinssatz und Darlegung seiner Vermögensverhältnisse.
Macht es Sinn, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen? Denn die Zinsforderung und dann noch einen Vermögensnachweis halte ich für absolut unangemessen.

Das Bundesverwaltungsamt hat jetzt nach Ablauf von 30

Jahren,

in denen immer jedes Jahr neu die Rückzahlung

gestundet worden

ist, die ganze Summe verlangt. Es kann Widerspruch

eingelegt

werden, oder man lässt stunden, aber gegen 2% Zinsen

über

Normazinssatz und Darlegung seiner

Vermögensverhältnisse.

Macht es Sinn, gegen den Bescheid Widerspruch

einzulegen? Denn

die Zinsforderung und dann noch einen

Vermögensnachweis halte

ich für absolut unangemessen.

tut mir leid, kann ich leider nicht helfen…

Hallo Manfred,
kann ich gar nicht weiterhelfen; ist eine Frage des Verwaltungsrechts,ob ein Widerspruch Aussicht hat.
Die Offenlegung der Vermögensverhältnisse wird wohl nicht zu vermeiden sein, schließlich soll ja der Gläubiger die Rückzahlung stunden!
Gruß
Martin Mendorf

Sorry kann dir dabei nicht weiterhelfen :smile: