Das Bundesverwaltungsamt hat jetzt nach Ablauf von 30 Jahren, in denen immer jedes Jahr neu die Rückzahlung gestundet worden ist, die ganze Summe verlangt. Es kann Widerspruch eingelegt werden, oder man lässt stunden, aber gegen 2% Zinsen über Normazinssatz und Darlegung seiner Vermögensverhältnisse.
Macht es Sinn, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen? Denn die Zinsforderung und dann noch einen Vermögensnachweis halte ich für absolut unangemessen.
Das Bundesverwaltungsamt hat jetzt nach Ablauf von 30
Jahren,
in denen immer jedes Jahr neu die Rückzahlung
gestundet worden
ist, die ganze Summe verlangt. Es kann Widerspruch
eingelegt
werden, oder man lässt stunden, aber gegen 2% Zinsen
über
Normazinssatz und Darlegung seiner
Vermögensverhältnisse.
Macht es Sinn, gegen den Bescheid Widerspruch
einzulegen? Denn
die Zinsforderung und dann noch einen
Vermögensnachweis halte
ich für absolut unangemessen.
tut mir leid, kann ich leider nicht helfen…
Hallo Manfred,
kann ich gar nicht weiterhelfen; ist eine Frage des Verwaltungsrechts,ob ein Widerspruch Aussicht hat.
Die Offenlegung der Vermögensverhältnisse wird wohl nicht zu vermeiden sein, schließlich soll ja der Gläubiger die Rückzahlung stunden!
Gruß
Martin Mendorf
Sorry kann dir dabei nicht weiterhelfen 