Hallo liebe Bafög-Profis!
Ich werde zum Wintersemester 2012 mein Studium aufnehmen und dafür möchte ich auch Bafög beantragen.
Mir ist bekannt, dass ein Datenabgleich ein Jahr vor der Antragsstellung durchgeführt wird. Von daher werde ich nach momentanem Stand erst zum Januar 2013 Bafög erstmals beantragen.
Jetzt zum Problem:
Zur Zeit bin ich noch in einer Erbengemeinschaft „Miteigentümer“ zu 1/2 eines Hauses mit Grundstück. In diesem Haus lebe ich mit meiner Mutter (die zur anderen Hälfte in der Erbengemeinschaft ist) und die andere Wohneinheit ist vermietet. Nach meinem aktuellen Stand wäre es am Besten „meine Hälfte“ auf meine Mutter zu übertragen / verschenken / etc. .
Wie lange ist so ein Verkauf oder eine Schenkung nachprüfbar vom Bafög-Amt? Wenn ich ab 10/2011 kein Mitglied der Erbengemeinschaft mehr bin, kann mir dann beim Erstantrag im Jahr 2013 ein Strick daraus gedreht werden?
ich würde dir dringend davon abraten vor dem BAföG-Antrag irgendetwas zu „verschenken“ oder sonst wie auf deine Mutter zu „übertragen“!! Unter Umständen ist das Haus, in dem du selbst wohnst schützenswertes Vermögen und würde nicht angerechnet. Lies am besten hier alles nach:
Inwieweit das Bafög-Amt die Schenkung nachprüfen kann, ist mir auch nicht bekannt. Ich weiss nur, dass das Finanzamt immer eine Kopie von Kaufverträgen bekommt.
also, ich denke eigentlich nicht, dass Bafög Dir einen Strick daraus drehen kann, selbst wenn es den Kausalzusammenhang herstellt, dass Du Dein Erbe an Deine Mutter abtrittst, um eben Bafög beziehen zu können. Du bist ja keine Rechenschaft darüber schuldig, warum Du Eigentum an einen anderen abgibst.
Klar muss Dir natürlich nur sein, dass das Haus dann eben Deiner Mutter gehört, aber es soll ja auch Kinder und Eltern geben, die sich verstehen.
ich würde direkt den BAfög-Antrag stellen, mit einem Antrag auf unbillige Härte. Es ist dir nicht zuzumuten ein halbes Haus zu verkuafen oder deine Mutter auf die Straße zusetzen.
So genau kann ich das nicht sagen, aber es gilt der Zeitpunkt des Antrags. D. h. wenn am 01.01.2013 Bafög beantragt wird ist nur wichtig, das das vorhandene Vermögen einen Betrag vom knapp 6500 nicht übersteigt. Bitte den Betrag selber mal überprüfen. Das du vor einem Jahr noch ein Haus oder eine Wohnung besessen hast, ist einfach irrelevant. Gruß