Hallo,
habe das BAfög nicht so ganz verstanden, vielleicht kannmir jemand helfen:
Habe ein Studium an einer Hochschule für öffentliches Recht mit der Staatsprüfung und Diplom abgeschlossen.
Nun möchte ich einen Master für Europäisches Verwaltungsmanagement „dranhängen“.
Habe ich für dieses Zweitstudium nun „dem Grunde nach“ Anspruch auf Ausbildungsförderung?
Was bedeutet „längstens bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss“? (§ 7 Abs. 2)
oder pass ich vielleicht unter § 7 Abs. 2 Nr. 3:
„3. wenn im Zusammenhang mit der vorhergehenden Ausbildung der Zugang zu ihr eröffnet worden ist, sie in sich selbständig ist und in derselben Richtung fachlich weiterführt,“
… aber selbstständig? Der master ist doch nicht selbstständig studierbar…
Vielen Dank
Viele Grüße, Veronika
hallo,
hast du § 7 Abs. 1a BaföG nicht? dort steht:
http://www.das-neue-bafoeg.de/gesetze_bafoeg_kap02_0…
Für einen Master- oder Magisterstudiengang im Sinne des § 19 des Hochschulrahmengesetzes oder für einen postgradualen Diplomstudiengang im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 bis 3 des Hochschulrahmengesetzes sowie für vergleichbare Studiengänge in Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird Ausbildungsförderung geleistet, wenn
- er auf einem Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang aufbaut und
- der Auszubildende außer dem Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang noch keinen Studiengang abgeschlossen hat.
gruss vom
showbee
vergessen:
hi,
wollte es doch noch fett machen…
§ 7 Abs. 1a BaföG: "Für einen Master- oder Magisterstudiengang […], wenn 1. er auf einem Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang aufbaut[…]
ergo: kein BaföG, wenn du schon diplom hast, weil hier dein master nicht auf einem bachelor aufbaut. in diesem fall ist der master ja eine „promotion-light“ und diese ist ebenfalls nicht förderfähig, da man auch ohne promotion (hier nur mit dipl.) berufsausbildenden abschluss hat.
gruss vom
showbee
danke
hey showbee,
danke, ja, krieg ich wohl kein bafög, dachte ich mir zwar, aber ich musste wissen ob im Bescheid auch: „dem Grunde nach“ stehen wird, weil ich das für den Wohngeldantrag brauche.
Grüße, Veronika
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
und der Antrag
vielleicht hast du ja auch erfahrungen bei der Antragstellung.
muss ich den ganzen Antrag vollständig ausfüllen, so mit einkommen und vermögen und …, oder reicht es wenn ich bis zu dem pkt. ausfülle wo ich reinschreibe: ich mach nen master nach dem diplom.
Veronika
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hi,
das kläre am besten mit deinem bearbeiter im bafög-amt. der erspart sich ja auch die angabe und nachfrage. eigentlich sollte es ausreichen, wenn er sich deinen lebenslauf (anlage formblatt 1) ansieht und was du machen willst (formblatt 2).
also anrufen, abklären und dann die zwei blätter ausfüllen. angaben zu einkommen und vermögen erübrigen sich in dem fall.
gruss vom
showbee